Wer zahlt Mieterschäden? |
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Jeder Mieter hinterlässt beim Auszug Abnützungsspuren an Wänden, Böden oder Einbaugeräten. Für welche Schäden kommt der Vermieter auf, wann hilft eine Privathaftpflicht-Versicherung und was muss der Mieter selbst berappen?
Kosten für Abnützungserscheinungen, die durch den normalen Gebrauch entstehen, sind im Mietzins eingerechnet und gehen zu Lasten des Vermieters. Beispiele:
Bei Schäden, die fahrlässig oder aus mangelnder Sorgfalt verursacht wurden, zahlt die Privathaftpflicht-Versicherung des Mieters. Dazu gehören:
Die Lebensdauer ist massgebend Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt nicht immer die gesamten Reparatur- und Ersatzkosten. Muss eine 5-jährige, beschädigte Tapete ersetzt werden, zahlt die Privathaftpflicht-Versicherung nur die Hälfte der Renovationskosten, da eine normale Tapete eine Lebensdauer von 10 Jahren hat. Lebensdauertabellen geben nähere Auskunft. Wichtige Tipps:
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