Adressänderungen - wie und an wen? |
||||||||||||||||||||||||
|
Mit unserem Ratgeber erledigen Sie Ihre Adressänderungen im Nu.
Wem müssen Sie Ihren Umzug melden? Und wo genügt ein E-Mail, wo braucht es mehr? homegate.ch hat für Sie das Wichtigste zum Thema Adressänderungen zusammengefasst. Abmeldung in der alten Gemeinde Gehen Sie zur Einwohnerkontrolle Ihrer alten Wohngemeinde. Teilweise können Sie die Abmeldung auch via Online-Schalter erledigen. Was Sie mitnehmen bzw. per Post senden müssen: den Schriftenempfangsschein/die Meldebestätigung und falls vorhanden das Dienst-/Zivilschutzbüchlein. Einwohnerkontrolle: Abmeldung Anmeldung in der neuen Gemeinde Ihre Schriften (Heimatschein) müssen Sie in der neuen Gemeinde wieder abgeben. Bei einigen Gemeinden kann man sich online anmelden, muss aber den Heimatschein per Post einsenden. Einwohnerkontrolle: Anmeldung Strassenverkehrsamt Melden Sie Ihre neue Adresse beim Strassenverkehrsamt. Wenn Sie einen neuen Fahrausweis in Kreditkartenformat haben, können Sie dies online erledigen. Den Fahrzeugausweis sowie alte Führerausweise müssen Sie dem Strassenverkehrsamt per Post zusenden oder persönlich vorbeibringen. Strassenverkehrsämter
|
![]() |
|||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
powered by homegate.ch | |||||||||||||||||||||||
| Disclaimer | GBC | Privacy Policy | Advertising | © 2010 homegate AG |

| Holiday properties | |
| Take out a Search subscription | |
| Removal companies | |
| iPhone-App |
