Änderungen im Steuerrecht
Zurzeit sind bezüglich des Steuerrechts einige brisante Änderungen im Gespräch. Dr. Hans Frey geht auf die wichtigsten Modifikationen ein.
Seit Jahren wird über eine Abschaffung des Eigenmietwerts gesprochen. Wie konkret ist dieses Thema?
Den Stein erneut ins Rollen brachte der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) mit der im Jahr 2009 lancierten Initiative «Sicheres Wohnen im Alter». Diese strebt eine fakultative Befreiung der Eigenmietwertbesteuerung an, und zwar beschränkt auf Rentner.
Der vom Bundesrat ausgearbeitete Gegenvorschlag sieht vor, die Besteuerung des Eigenmietwerts für alle Wohneigentümer aufzugeben und im Gegenzug die bisherigen Abzugsmöglichkeiten abzuschaffen. Dabei soll es zwei Ausnahmen geben: Zeitlich und betragsmässig limitierter Schuldzinsen-Abzug bei Ersterwerb sowie Abzug der Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
Wichtigste Neuerung ist die Begrenzung der Schuldzinsen, welche künftig nur noch im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge abgezogen werden können. Weitere zentrale Eckwerte des Gegenvorschlages sind: Keine Mehreinnahmen für den Bund; keine überdurchschnittliche Belastung des Mittelstands; keine Erschwernisse für den Ersterwerb von Wohneigentum gegenüber heute. Die politischen Beratungen im Parlament werden 2011 fortgesetzt.
Würde die Eigenmiete auch für Ferienhausbesitzer entfallen?
Ja, auch wer in der Schweiz ein Feriendomizil besitzt, dürfte von der geplanten Aufhebung des Eigenmietwerts profitieren. Allerdings lässt der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit offen, eine Kostenanlastungssteuer einzuführen, um eine Teilkompensation des Wegfalls der Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung von Zweitliegenschaften zu erreichen.
Stimmt es, dass erwogen wird, die Maximalbeiträge für Einzahlungen in die steuerprivilegierte dritte Säule substantiell zu erhöhen?
Ja. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion angenommen. Damit der Vorstoss überwiesen wird, braucht es die Zustimmung des Ständerats. Diese steht noch aus.
Die Berechnungsmethode der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung könnte sich ebenfalls ändern. Worum geht es hier?
Darum, dass künftig jemand, der ein selbst bewohntes Haus verkauft und ein neues erwirbt, bezüglich des Grundstückgewinns nur nach der relativen und nicht nach der absoluten Methode besteuert wird. Damit unterläge auch jener Teil des Grundstückgewinns einem Steueraufschub, der unter Umständen nicht in die Ersatzliegenschaft reinvestiert wurde.
Im Jahr 2010 hat der Nationalrat dieser Änderung zugestimmt, aber der Ständerat hat im Dezember entschieden, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dieses Geschäft ging zur Differenzbereinigung in den Nationalrat zurück.
Auch das Thema Bausparen ist hängig. Was will diese Initiative, und wie geht dieses Kapitel weiter?
Hier wurden via Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) und HEV gleich zwei Initiativen eingereicht. Beide wollten steuerlich begünstigtes Bausparen ermöglichen. Der abzugsfähige Höchstbetrag dieser beiden Initiativen fiel allerdings unterschiedlich hoch aus. Der Ständerat beschloss, die Initiative der SGFB nicht zur Annahme zu empfehlen und wies die HEV-Initiative in die vorberatende Kommission zurück. Diese hat nun den Auftrag, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die politischen Beratungen sind im Gange, aber es kann noch etwas länger dauern, bis es zu einer Volksabstimmung kommt.
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