Kosten für Unterhalt und Renovation

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Welche Unkosten sind in der Steuererklärung abzugsfähig? Und wie kann man mit dem Aufschieben kleinerer Reparatur- und Renovierungsarbeiten die Steuerprogression brechen? Auch hier weiss Dr. Hans Frey Rat.

Unterhaltskosten können pauschal oder effektiv in Abzug gebracht werden. Was ist besser?

Seit 1. Januar 2011 hat man - mit Ausnahme des Kantons Luzern - in allen Kantonen die Wahl zwischen Pauschalabzug und effektiven Unterhaltskosten. Sofern man die Wahl hat, ist in jedem Fall der höhere Abzug zu machen. Die Höhe der Pauschale ist jeweils in der Wegleitung angegeben und kann ohne Belege auch dann geltend gemacht werden, wenn keine Unterhaltskosten anfielen. Wer die effektiven Unterhaltskosten in Abzug bringen will, muss Kopien der entsprechenden Rechnungen samt Zahlungshinweis beilegen.

Welche Kosten sind grundsätzlich abzugsfähig, und was sind konkrete Beispiele?

Grundsätzlich sind Kosten abzugsfähig, die dem Unterhalt des Wohneigentums dienen und Wert erhaltend sind. Dazu zählen:

  • Reparaturen wie z. B. Schreiner-, Spengler, Sanitär- und Malerarbeiten
  • Investitionen in energiesparende Massnahmen
  • Renovationen von Fassade, Dach usw.
  • Ersatz von eingebauten Geräten wie z. B. Waschmaschine, Kühlschrank usw.
  • Abwasserentsorgung
  • Strassenunterhalt
  • Sachversicherungsprämien wie z. B. Gebäudeversicherung, Gebäudehaftpflicht
  • Liegenschaftssteuern usw.

Was kann man tun, wenn man sich nicht sicher ist, ob Unkosten abzugsfähig sind oder nicht?

Am besten erkundigt man sich beim Steueramt oder bei einem Fachmann (z. B. Steuerberater, Bankfachmann).

Sind bei Eigentumswohnungen auch Einzahlungen in den Erneuerungsfonds abzugsfähig?

Ja, jedoch nur dann, wenn diese Mittel zur Bestreitung von Unterhaltskosten für die Gemeinschaftsanlagen verwendet werden. Dann allerdings gelten sie zum Zeitpunkt, zu welchem sie einbezahlt werden und nicht erst dann, wenn diese Mittel für Reparaturen verwendet werden.

Lohnt es sich, Wert erhaltende Reparaturen und Renovationen aufzuschieben, um die Steuerprogression zu brechen?

Ja, aber nur dann, wenn jährlich zwischen Pauschale und effektivem Abzug gewechselt werden kann und die effektiven Kosten die Pauschale übersteigen. Dann kann es ratsam sein, kleinere Arbeiten und Renovationen aufzuschieben, damit einige kleine Renovationen resp. Unterhaltsarbeiten zusammen einen höheren effektiven Abzug ergeben.

Was geschieht mit Ausgaben, die den Wert der Liegenschaft steigern?

Wert vermehrende Investitionen, die bei den direkten Steuern im Rahmen der jährlichen Steuererklärung nicht geltend gemacht wurden, werden bei einem allfälligen späteren Verkauf bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer als Abzug berücksichtigt. Hier müssen allerdings sämtliche Belege vorgelegt werden können. Deshalb müssen diese langfristig aufbewahrt werden.


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