Steuerwert und Eigenmietwert
Steuer- und Eigenmietwert beeinflussen die Höhe von Vermögen und Einkommen. Zudem bildet der Steuerwert in vielen Kantonen die Basis für die Errechnung des Eigenmietwerts. Dr. Hans Frey sagt, worauf es zu achten gilt.
Wer legt den Steuerwert von Wohneigentum fest und welche Auswirkungen hat er?
Der Steuerwert wird von der zuständigen Behörde je nach Kanton entweder durch einen schematischen Formelwert oder durch eine Schätzung vor Ort ermittelt und liegt in der Regel bei 70 bis 90 Prozent des Verkehrswerts.
Was kann man tun, wenn der Steuerwert zu hoch erscheint?
Ist man mit der Bewertung der Behörde nicht einverstanden, setzt man einen entsprechend tieferen Wert in die Steuererklärung ein und begründet diesen. Akzeptiert das Steueramt dies nicht, kann man Einsprache erheben.
Tipp: Bei Unsicherheit sollte man vor dem Ausfüllen der Steuererklärung einen erfahrenen Steuerberater konsultieren. Dieser sieht schnell, ob z. B. mögliche Reduktionsgründe (Verschlechterung der Lage oder Aussicht, erhöhte Immissionen usw.) berücksichtigt wurden.
Ist auch ein geringeres Einkommen Grund für die Reduktion der Eigenmiete?
Einige Kantone sehen vor, dass der Eigenmietwert ermässigt werden kann, wenn dieser ein bestimmtes Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten und zum verfügbaren Einkommen übersteigt. Hier lohnt sich eine genaue Abklärung.
Was, wenn z. B. ein Rentner nicht mehr alle Zimmer benützt: Hat dieser Umstand Auswirkungen auf die Eigenmiete?
In einigen Kantonen ist das der Fall. Die Steuerverwaltung ist hier allerdings sehr restriktiv. Die «nicht benützten» Zimmer müssen effektiv leer stehen und dürfen auch nicht als Abstellkammer genützt werden. Zudem wird bei kleineren Häusern oder Eigentumswohnungen in der Regel keine Unternutzung akzeptiert. Falls man eine Unternutzung geltend machen möchte, nimmt man am besten Kontakt zur Steuerbehörde auf.
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