Prüfen, besprechen und erst dann bestellen

24.03.2020

Zu einer seriösen Durchführung gehört es, die Situation vor Ort genau anzuschauen und gestützt auf die konkreten Gegebenheiten Leistungen, Arbeitsaufwand und Preise zu vereinbaren. Monika Sommer, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz HEV, sagt: «Der Handwerker sollte vor Ort ausmessen und sich ein Bild machen. Auch das zu verwendende Material ist klar zu bestimmen.» Als nächstes, so die Expertin, sei die Leistung des Handwerkers in einer Offerte detailliert festzuhalten.

Eventualitäten berücksichtigen

Unter einem schlechten Vorzeichen steht das Ganze, wenn sich der Handwerker stattdessen Hals über Kopf in die Arbeit stürzt. Ganz an den Anfang gehört aber die Frage: Könnten besondere Umstände den Aufwand vergrössern und die Arbeit erschweren? Bei Umbauarbeiten aller Art ist es nicht aussergewöhnlich, dass zum Beispiel die Qualität des Untergrunds bzw. eines Unterlagsbodens schlechter ist als erwartet und entsprechender Mehraufwand unabdingbar ist.

Kostenlose Offerte verlangen

Wenn hingegen klar umschrieben ist, worum es geht, kann man auch noch Konkurrenzofferten einholen und vergleichen. Juristin Monika Sommer empfiehlt: «Man sollte ausdrücklich zur kostenlosen Offertstellung einladen, damit der Aufwand nicht verrechnet wird, sofern der Handwerker den Auftrag doch nicht erhält.»

Professionelle Beratung macht sich bezahlt

Bei grösseren Vorhaben kann es sich in verschiedener Hinsicht bezahlt machen, sich professionell beraten zu lassen: durch einen Architekten, einen Bauleiter oder Bauherrenberater. Wer den täglichen Umgang mit Handwerkern gewohnt ist, vergleicht Leistungen und Preise sehr viel effizienter und weiss bestens Bescheid, was man erwarten darf.

Abgesehen davon sagen Praktiker immer wieder: Es macht manchmal sogar einen Unterschied, ob ein Profi oder ein Laie eine Offerte einholt. Bei einem Profi vom Bau getrauen sich die Unternehmer weniger, offensichtlich übersetzte Preise zu offerieren.

Absprachen bei Stockwerkeigentum

Apropos Vorbereitung und Beratung: Vor allem Stockwerkeigentümer sind sich oft zu wenig bewusst, welche baulichen und Unterhaltsmassnahmen in ihre Kompetenz fallen und welche in diejenige der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Besonders schwierig sind diese Abgrenzungsprobleme bei Fenstern. Auch hier gilt also der Ratschlag: Den Sachverhalt erst prüfen und erst dann Aufträge erteilen. Und nebenbei: Wenn sich mehrere Stockwerkeigentümer absprechen und zusammentun, macht es dies einfacher und erst noch günstiger (Mengenrabatt).