Gewusst wie: Kaufvertrag!

19.03.2020

Kauf und Verkauf von Immobilien sind Geschäfte von aussergewöhnlicher Tragweite. Deshalb sieht das Gesetz besondere Bestimmungen dafür vor: Der Kaufvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Sonstige Vereinbarungen oder auch schriftliche Reservationsverträge, die nicht dieser Anforderung entsprechen, sind rechtlich gesehen wertlos und unverbindlich.

Entscheide nicht überstürzen

Auch wenn es für gute Objekte an attraktiven Lagen meist mehr Interessenten als Liegenschaften gibt, dürfen Sie sich nie zu überstürzten Entscheiden hinreissen lassen! Im Zweifelsfall sollten Sie sich zu allen Fragen rund um Verträge und Beurkundung an ausgewiesene Fachleute wenden - etwa Baujuristen, Bauherrenberater oder natürlich an lokal tätige Notare.

Beurkundung und Zahlung

Es ist die Aufgabe des Notars, den Vertrag nach dem Willen der Parteien auszuarbeiten und Käufer wie Verkäufer über die Vertragsbestimmungen zu informieren. Wem das Juristendeutsch oder einzelne Klauseln nicht verständlich sind, sollte lieber einmal zu viel als zu wenig nachfragen.

Die Überweisung des vereinbarten Kaufpreises erfolgt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Das Geschäft ist aber erst dann wirklich besiegelt, wenn Sie als der neue Eigentümer in einem weiteren Schritt im Grundbuch eingetragen werden.

Der Notar ist weder der einen noch der anderen Seite verpflichtet. Wenn er aber bestimmte Bestimmungen als einseitig empfindet, wird er darauf aufmerksam machen und möglicherweise eine andere Lösung vorschlagen. Empfehlung: Als unerfahrener Käufer sollte man natürlich schon vor dem Termin beim Notar Einsicht in die Unterlagen nehmen und Fragen stellen.

Kaufprozess