Was, wenn die Verwaltung selber sucht?

18.03.2020

Grosse Verwaltungen suchen bei einer ausserordentlichen Kündigung oft selber nach einem Nachmieter. Erfahren Sie bei homegate.ch auf was Sie achten müssen!

Recht häufig kommt es vor, dass grosse professionelle Verwaltungen anders auf solche Kündigungen reagieren als private Vermieter von kleineren Mehrfamilienhäusern. Hans Bättig vom Hauseigentümerverband meint dazu: «Private Vermieter betrachten solche Fälle eher rechtlich und nicht wirtschaftlich.» Immerhin könnte man aus Hauseigentümersicht sagen, dass vor allem bei langjährigen Mietverhältnissen ein Wechsel eine Gelegenheit sein könnte, die Miete an die Orts- und Quartierüblichkeit anzupassen, oder Verbesserungen an der Wohnung vorzunehmen.

Bestätigung wichtig

Ist dies der Fall und ändern sich die Konditionen der Miete, ist aber die Verwaltung selbst dafür verantwortlich, neue Mieter zu finden. Sofern die Verwaltung so oder so in eigener Regie suchen will - etwa über eigene interne Warte- und Interessentenlisten - sollte sich der Mieter dies dennoch schriftlich bestätigen lassen. Es genügt dafür eine klare Aussage, dass der Mieter oder die Mieterin auf den gewünschten Termin aus dem Vertrag entlassen ist. Wenn alle ihre Rechte und Pflichten kennen, muss die Kündigung also keinesfalls ein Ende mit Schrecken sein.

Ausserterminlich kündigen