Finanzierung

19.03.2020

Wenn die Sanierungskosten höher sind als das Jahreseinkommen, lohnt es sich, die Arbeiten auf mehrere Steuerperioden zu verteilen. Zudem gibt es für energetische Massnahmen viele Vorteile. Hier einige Tipps.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten abklären

Die Kosten für den Gebäudeunterhalt können von der Einkommenssteuer abgezogen werden, soweit sie nicht wertvermehrend sind. Da die diesbezüglichen Bestimmungen kantonal geregelt sind, lohnt sich ein persönliches Gespräch mit der lokalen Steuerbehörde und allenfalls auch mit einem Steuerberater.

Für energetische Massnahmen gibt es in verschiedenen Kantonen zusätzliche Steuerabzüge. Auch hier weiss das Steueramt Rat.

Fördergelder und günstige Hypothekarkredite

Viele Kantone und Gemeinden gewähren für energetische Gebäudeerneuerungen Förderbeiträge. Mehr darüber erfährt man bei den Energiefachstellen der Kantone. Für Dach, Aussenwand oder Fenster werden Subventionen über das Gebäudeprogramm entrichtet (siehe «nützliche Links»). Fördergelder müssen immer VOR Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden. Eine Zusage für die Förderung ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Baubewilligung. Für viele Massnahmen muss bei der Gemeinde ein Baugesuch eingereicht werden.

Für Bauten und Renovierungen nach MINERGIE-Standard gewähren viele Banken vergünstigte Hypothekarkredite.