Gebäudeversicherung: Schutz gegen Katastrophen

24.02.2022

Überschwemmung, Sturm, Feuer: Nachrichtenbilder von zerstörten Häusern haben wir alle im Kopf, erleben möchte es niemand. Und doch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, denn der Klimawandel begünstigt auch in der Schweiz extreme Wetterverhältnisse. Den besten Schutz vor einem Elementarschaden bilden die richtigen Versicherungen. Wir zeigen dir, welche du brauchst, um dein Haus vor Wetterschäden und Naturkatastrophen abzusichern.

1. Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist die wichtigste Versicherung für Hausbesitzer. Sie deckt Schäden, die durch Feuer und Elementargefahren wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen oder Steinschläge am Gebäude entstehen können. Dabei ist das Gebäude selbst und seine baulichen Einrichtungen (z.B. Badewanne, Türen, Einbauten etc.) abgesichert. Bewegliche Gegenstände wie Möbel sind hier in der Regel nicht enthalten, diese werden in der Hausratversicherung abgedeckt.

In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch, sie ist also eine Pflichtversicherung. In diesen 19 Kantonen müssen Hausbesitzer ihre Immobilie über die kantonale Gebäudeversicherung absichern: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich.

In Uri, Schwyz und Obwalden kann auch eine Privatversicherung statt der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

In Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (Ausnahme Bezirk Oberegg) und Wallis ist eine Gebäudeversicherung nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen. Auch hier kann das Gebäude bei einem privaten Versicherer abgesichert werden.

Welche Schäden werden von der Gebäudeversicherung gedeckt?

Prinzipiell deckt die Gebäudeversicherung Schäden, die durch Feuer oder sogenannte Elementarereignisse entstehen. Hierzu gehören:

  • Feuer, Rauch, Hitze (Brand, Blitzschlag etc.)
  • Blitzeinschlag, Explosion
  • Sturmschäden (Sturm oder Tornado mit mind. 75 km/h)
  • Hagelschäden
  • Wasserschäden durch Überschwemmungen und Hochwasser
  • Schneedruck, Schneerutsch, Lawinen
  • Steinschlag
  • Erd- oder Felsrutsch
  • Absturz von Luft- und Raumfahrzeugen

Unser Tipp: Auch wenn es manchmal schwerfällt, es lohnt sich, die Versicherungsdetails genau durchzulesen. Allenfalls ist es sinnvoll, noch weitere Leistungen zusätzlich abzuschliessen wie zum Beispiel Mietzinsausfälle oder den Schutz von Nebengebäuden wie Garage, Pool oder Gartenhäuschen.

Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung nicht?

Schäden, die nicht als Folge von Elementarereignissen entstanden sind, werden in der Regel nicht von der Gebäudeversicherung getragen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Erdbeben
  • Bodensenkungen, Erdbewegungen
  • Fehlerhafter Bau
  • Grund-, Schmelz- oder Regenwasser, das ins Haus eindringt
  • Rückstau von Wasser aus der Kanalisation
  • Bruch der Wasserleitung
  • Nuklearunfälle
  • Pandemien
  • Krieg, innere Unruhen

Bitte beachte: Grob fahrlässiges Handeln kann auch zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen. So bist du als Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dazu zählt beispielsweise, dass du die PC- und TV-Stecker vom Netz nimmst, wenn du in die Ferien gehst oder lose Gegenstände wie Velos und Gartenmöbel sicher verstaust.

Unser Tipp: Bewahre alle Kaufbelege auf, denn im Schadensfall bist du als Versicherter in der Beweispflicht hinsichtlich des Werts deiner beschädigten Gegenstände.

Sonderfall Glas: Wer zahlt bei Scherben?

Diese Frage ist leider nicht glasklar zu beantworten, denn hier kommt es darauf an, welches Glas kaputt gegangen ist. Prinzipiell gilt: Handelt es sich um fremdes Eigentum, kommt die eigene Privathaftpflicht für den verursachten Schaden auf.

Geht dein eigenes Glas zu Bruch, kommt es wiederum darauf an, ob das Glas fest am Gebäude verbaut ist oder ob es sich um bewegliche Gegenstände handelt.

Fenster, Wintergartenwände, Lavabos oder das Cerankochfeld ist häufig mit der Gebäudeversicherung abgedeckt. Schäden an Tischplatten, Vitrinen oder Aquarien werden in der Regel von der Hausratversicherung getragen.

Unser Tipp: Prüfe sowohl bei der Gebäude- als auch der Hausratversicherung inwieweit Glasschäden gedeckt werden. Allenfalls kann es sich lohnen, das noch zusätzlich versichern zu lassen.

2. Versicherungssumme ermitteln

Egal durch Blitzeinschlag, Überschwemmung oder durch einen Sturm: Ist man von einer Naturkatastrophe betroffen und wird das eigene Heim beschädigt, möchte man natürlich, dass die Versicherung genug Geld zahlt, um alles wieder beheben und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen zu können. Deswegen werden Gebäude in der Regel innerhalb der Gebäudeversicherung zum Neuwert versichert. Das heisst, es wird geschätzt, wie hoch die Kosten wären, wenn das Gebäude im Falle eines Schadens in der gleichen Art, Weise und Grösse wieder aufgebaut werden müsste.

Hierbei sind auch Einbauten wie z. B. Einbauschränke, Öfen, Badewannen, Fensterläden, fest verlegte Fussbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, Einbauküchen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen zu berücksichtigen. Ebenso Nebengebäude wie z. B. Garage, Pool, Gartenhäuschen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

Diese Schätzung wird alle 12 bis 15 Jahre wiederholt. Handelt es sich um ein altes Gebäude, kann es auch zum Zeitwert versichert werden, es wird also der Wert ermittelt, den das Gebäude dann aktuell hat.

3. Weitere wichtige Versicherungen für Hausbesitzer

Als Eigentümer einer Immobilie brauchst du eine Gebäudeversicherung, um dich gegen unvorhersehbare Katastrophen zu schützen. Diese deckt aber nicht alle möglichen Schäden ab. Die folgenden Versicherungen solltest du deshalb auch in Erwägung ziehen:

Empfehlenswert: Gebäudewasserversicherung

Einige Wasserschäden zählen zu den Schäden durch Elementarereignisse (Überschwemmung, Flut oder Hochwasser) und werden so von der Gebäudeversicherung gedeckt.

Bricht aber eine Rohrleitung oder staut sich das Wasser durch starken Regen in der Kanalisation und dringt in das Haus ein, werden diese nur durch eine zusätzliche und freiwillige Gebäudewasserversicherung getragen.

Dabei unterscheiden sich die Leistungen der unterschiedlichen Versicherer und somit lohnt sich der Vergleich der Vertragsbedingungen. In der Regel deckt die Gebäudewasserversicherung die folgenden Schadensfälle:

  • Grund-, Schmelz- oder Regenwasser, das ins Haus eindringt
  • Rückstau von Wasser aus der Kanalisation
  • Bruch der Wasserleitung
  • Auslaufende Wasserleitung
  • Auslaufendes Aquarium

Zu erwägen: Erdbebenversicherung

Obwohl ein Erdbeben ein Elementarereignis ist, werden Schäden, die durch Erdbeben entstanden sind, nicht von der Gebäudeversicherung übernommen. Möchtest du diesen Fall absichern, musst du eine zusätzliche Erdbebenversicherung abschliessen.

Zwar kommen Erdbeben in der Schweiz eher selten vor, das Ausmass des Schadens kann aber verheerend sein. Insofern ist es sinnvoll, eine solche Zusatzversicherung zu erwägen.

In der Regel kommt eine Versicherung gegen Erdbeben für die folgenden Schäden auf:

  • Sofortmassnahmen
  • Lebenshaltungskosten
  • Aufräumung, Abbruch
  • Wiederherstellung und Reparatur der Schäden an Gebäude, Umgebung oder Garten
  • Mietzinsausfälle
  • Einrichtung und Hausrat
  • Plünderungen

Was passiert, wenn ich keine Erdbebenversicherung habe und mein Haus durch ein Erdbeben beschädigt wird?

In den meisten Kantonen haben die staatlichen Monopol-Gebäudeversicherungen einen Pool für die Erdbebenversicherung, der freiwillig max. 2 Milliarden Franken auszahlen würde. Der aktuelle Wert aller Gebäude liegt aber bei 1600 Milliarden. Im schlimmsten Fall würde dieses Geld also nicht reichen, um alle Schäden zu decken.

In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden haben die privaten Versicherer noch bis Ende 2010 eine freiwillige Maximaldeckung von 200 Millionen zur Verfügung gestellt. Diese haben sie nun aber zurückgezogen, da der vorgenannte Pool aufgelöst wurde. Hier gibt es also keinerlei Deckung von offizieller Seite.

Zürich hingegen ist ganz gut aufgestellt, hier sind die Häuser durch die kantonale Gebäudeversicherung auch gegen Erdbeben beschränkt versichert. Zweimal 1 Milliarde Franken stehen hier für den Kanton zur Verfügung.

Insgesamt lässt sich aber sagen, dass die Gebäudeversicherer (kantonale und private) keine flächendeckende Versicherungslösung für den Fall eines Erdbebens anbieten können. Daher lohnt es sich zu prüfen, ob eine eigene Erdbebenversicherung allenfalls sinnvoll ist.

Unser Tipp: Gebäude-, Gebäudewasser-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung können einzeln oder in einer Kombination abgeschlossen werden. Wenn du dich für die Versicherungen entschieden hast, die du haben möchtest, lohnt es sich zu vergleichen, ob diese als Kombination von einem Anbieter günstiger sind, als einzeln.

4. Risiken einschätzen und minimieren

Gerade bei der Frage nach allfälligen Zusatzversicherungen ist es hilfreich zu recherchieren, wie hoch das Risiko einer Katastrophe und die Schwere der daraus folgenden Schäden tatsächlich sind. Von diesem Risiko ist übrigens auch (unter anderem) die Höhe der Versicherungsprämie abhängig. Massiv gebaute Häuser mit Hartdach sind zum Beispiel günstiger versichert, als Holzhäuser oder Häuser mit Flachdach.

Bei den kantonalen Gebäudeversicherungen kannst du dich über die Risiken informieren. Ausserdem kannst du dir Gefahrenkarten deiner Gemeinde anschauen, die die Risiken für Überflutung, Absenkung, Felssturz, Lawinen usw. anzeigen. Ebenfalls hilfreich sind Überflutungsgefährdungskarten und Auskünfte von Ortsfeuerwehren und Einheimischen.

Unser Tipp: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Es gibt zwar keine hundertprozentige Sicherheit gegen Naturkatastrophen, aber mit Prävention und den richtigen Vorkehrungen kann man allfällige Schäden zumindest etwas minimieren. Daher ist es unbedingt ratsam, das eigene Haus gut zu unterhalten, insbesondere die Gebäudehülle (Dach, Fassade). Hohe, schiefe oder kranke Bäume in Hausnähe sollten gefällt werden. Türen und Fenster sollten dicht sein. Stromzähler, Verteileranlagen, Waschmaschine, Tumbler, Heizung und Haustechnikeinrichtungen sollten entweder erhöht oder gar nicht erst im Keller eingebaut werden. Heizöltanks müssen gegen Auftrieb oder Umkippen gesichert werden. Abonniere den Wetter-Alarm, der dich rechtzeitig vor Unwetter in deiner Region warnt.

Informiere dich auch über die folgenden Versicherungen:

Bauversicherung
Eigentümerversicherung
Hausratversicherung
Lebensversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung