Wohnungsabnahmeprotokoll - Das gilt es zu beachten

25.03.2020

Wie muss ich meine Wohnung übergeben? Wie gründlich muss ich vor der Übergabe putzen? Was passiert, wenn der Vermieter bei der Wohnungsübergabe Schäden feststellt?

Auf all diese Fragen gibt es ganz einfache Antworten. Wenn man allerdings unvorbereitet an die Wohnungsübergabe herangeht, kann das ganz schön Zeit und Nerven kosten. Im schlimmsten Fall auch einiges an Geld. Damit die Wohnungsübergabe nicht zum Streitfall wird, sollte beim Einzug und auch beim Auszug unbedingt ein Wohnungsabnahmeprotokoll verwendet werden.

Je genauer das Protokoll, desto besser

Beim Ein- und Auszug sollten sich Mieter und Vermieter in einem Übergabeprotokoll resp. Übernahmeprotokoll einigen. Das Protokoll dient dazu, dass sich die Parteien über allfällige Schäden am Mietobjekt und vor allem über deren Reparatur einigen. Es ist wichtig, dass allfällige Mängel präzis und ausführlich notiert werden. Auch Kleinigkeiten (wie Kratzer im Parkett oder abgeschlagene Ecken) und Uneinigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sollten festgehalten werden. Die Schäden können auch mittels Fotos dokumentiert werden.

Beim Einzug sollte man mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren, bis wann die Mängel beseitigt werden.

Was tun, wenn der Vermieter die Mängel nicht behebt?

Falls der Vermieter sein Versprechen bezüglich Beseitigung mittlerer bis schwerer Mängel nicht hält, sollte ihm schriftlich und eingeschrieben eine Nachfrist gesetzt werden. Gleichzeitig sollte eine Mietzinsreduktion gefordert und dem Vermieter angekündigt werden, dass er die Miete nach Ablauf der Nachfrist bei der Schlichtungsstelle hinterlegt.

Vor dem Einzug nichts überstürzen

Wer die perfekte Wohnung gefunden hat, möchte so schnell wie möglich einziehen und am liebsten auf den ganzen Papierkram verzichten. Aber Vorsicht - gerade beim Einzug sollte der Mieter nichts überstürzen und sich genügend Zeit nehmen – für eine gründliche Inspektion der Wohnung und ein vollständiges Wohnungsübergabeprotokoll.

Was steht im Wohnungsabnahmeprotokoll?

Grundsätzlich sollten folgende Punkte im Übergabeprotokoll enthalten sein:

  • Alle vorhandenen Mängel in der Wohnung
  • Allfällige Uneinigkeiten zwischen Mieter und Vermieter
  • Zustand der Wände, Fenster und Türen
  • Zählerstände von Gas, Wasser und Strom
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel

Verwende unser Übergabeprotokoll, um Unklarheiten und nervenaufreibende Diskussionen mit dem Vermieter zu vermeiden.

Mängel nach der Wohnungsübergabe

Was passiert, wenn der Mieter die Mängel erst nach dem Einzug bemerkt? Zeigen sich Mängel trotz aller gründlichen Untersuchungen bei Mietantritt erst nachträglich, ist der Verwaltung die entsprechende Liste unverzüglich eingeschrieben zuzustellen. Die ortsüblichen bzw. vertraglichen Rügefristen sind teilweise sehr kurz (in der Regel 10 bis 30 Tage).

In welchem Zustand ist die alte Wohnung zu übergeben?

Wenn du deine alte Wohnung aufgibst, dann kommt der Tag der endgültigen Übergabe. Bei vielen Mietern bricht alleine beim Gedanken an die Wohnungsübergabe der Angstschweiss aus. Vor dem Auszug gilt es, kleinere Schönheitsreparaturen vorzunehmen, wie z.B. das Ersetzen von Glühbirnen, Zahngläsern oder fehlenden Kuchenblechen. Allgemein gilt: Der Mieter muss die Wohnung in gleichem Zustand (abgesehen von der normalen Abnutzung) zurückgeben, wie er sie übernommen hat.

Für welche Schäden haftet der Mieter bei der Wohnungsübergabe?

Es ist logisch, dass Wohnen auch eine gewisse Abnutzung der Immobilie zur Folge hat. Eine Wohnung wird beim Auszug nie im exakt gleichen Zustand wie beim Einzug sein. Vergilbte Tapeten sowie Abnutzungsspuren an Wänden und Böden sind keine Seltenheit. Das wird im Mietzins berücksichtigt - die normale Abnutzung ist in der Miete bereits mit einberechnet. 

Nur bei übermässiger Abnutzung (z.B. Raucherschäden, Brandlöchern, Zügelschäden oder Rissen im Lavabo/ WC) haftet der Mieter. Der Mieter haftet für Schäden, bei denen es sich nicht um eine normale Abnützung gemäss der Lebensdauertabelle handelt. 

Wichtig - Achte darauf, dass nur jene Mängel in das Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen werden, für die du auch die Verantwortung trägst. Wer nämlich die Verantwortung für Schäden per Unterschrift anerkennt, muss auch für ihre Beseitigung zahlen – selbst, wenn er rechtlich dazu nicht verpflichtet wäre. 

Das grosse Putzen vor dem Auszug

Oft ist unklar, wie gründlich die Wohnung vor dem Auszug geputzt werden muss. Sofern nichts anderes im Mietvertrag geregelt wurde, muss die Wohnung gründlich gereinigt und in sauberem Zustand übergeben werden. Neben der Grundreinigung – inklusive Fenster, Fensterrahmen, Fensterläden usw. – ist vor allem auf eine gründliche Reinigung von Küche und Bad zu achten. 

Viele Putzinstitute wollen dich vor dem stundenlangen Schrubben befreien und bieten Endwohnungsreinigungen an. Achte darauf, dass im Vertrag mit dem Putzinstitut eine Abnahmegarantie festgelegt wird. Ansonsten droht dir eine doppelt gesalzene Rechnung, wenn die Wohnung bei der Wohnungsübergabe von deinem Vermieter als nicht genügend sauber befunden wird und du erneut ein Putzinstitut aufbieten musst.

Abnahmeprotokoll ist ein Muss

Mit einem sorgfältig erstellten Wohnungsabnahmeprotokoll bist du als Mieter auf der sicheren Seite. Der Vermieter kann dich beim Auszug nicht für eingetragene Schäden haftbar machen, indem er behauptet, die Schäden seien während deiner Mietzeit entstanden. Nimm es also mit der Aufnahme von Schäden in die Protokoll-Vorlage ruhig genau und lass dich dabei auch nicht unter Druck setzen.