Hypothek aufstocken – aber wie?

10.06.2021

Vom kleinen Unterhalt abgesehen können Renovationen und Umbauten teuer werden. Der Traum von einem schönen Umbau steht und fällt daher mit der Finanzierung.

Jürg Zulliger

Bei einem Umbau denken die meisten Leute schon lange im Voraus an die nigelnagelneue Küche, den komfortabel ausgebauten Dachstock. Oder sie erfreuen sich in Gedanken bereits des neuen Wintergartens, der allerdings erst auf dem Papier existiert. Oft ist auch ganz einfach die Alterung von Geräten und Bauteilen der Auslöser dafür, wieder einmal etwas ins Eigenheim zu investieren. Beim Kauf von schon bestehenden oder teils älteren Objekten ist es nicht ausgeschlossen, dass schon kurze Zeit nach dem Erwerb gewisse Investitionen anstehen. Der Eigentümer hat dabei grundsätzlich die Wahl, die nötigen Mittel selbst bereitzustellen oder eine Aufstockung der Hypothek zu beantragen. Grundsätzlich dürfen Sie auch Vorsorgegelder (z. Bsp. Pensionskasse) in gewissem Umfang für Renovationen einsetzen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
Was die Aufstockung der Hypothek betrifft, ist an folgendes zu erinnern: Aufgrund der aktuellen Richtlinien müssen die Banken bei allen Kreditgesuchen und Aufstockungen genau hinschauen. So muss z. Bsp. die finanzielle Tragbarkeit des Kredits jederzeit nachgewiesen werden können. Das heisst: Die neue Gesamthöhe des Darlehens muss für den Kunden finanziell tragbar sein. Zweitens darf der Kredit die Limite von 80 Prozent des aktuellen Verkehrswertes nicht überschritten – auch nach einem Umbau und einer allfälligen Aufstockung ist diese «goldene Regel» zu beachten.

Hypothek aufstocken: online möglich

Wer die Hypothek über eine Bankfiliale abgeschlossen hat, wird die entsprechenden Anfragen und die Abwicklung über seinen Kundenberater an die Hand nehmen. Im Allgemeinen sind Aufstockungen aber auch bei der homegate.ch Online-Hypothek möglich. Die Selbstverwaltung dieses Produkts bietet verschiedene Vorzüge, darunter etwa Anpassungs- und Erhöhungsmöglichkeiten. Empfehlung: Achten Sie vor einem Abschluss einer Hypothek immer darauf, ob nachträgliche Erhöhungen mit dem gewählten Finanzierungspartner überhaupt möglich sind! Manche im Markt erhältlichen Online-Finanzierungen umfassen in diesem Sinne nur ein sehr begrenztes Repertoire. Hat der Kunde einmal einen Vertrag unterzeichnet, könnte sich eine Umbaufinanzierung als schwierig erweisen – bietet der Finanzierungspartner selbst keine Erhöhungsmöglichkeit, müsste sich der Kunde noch einen anderen Partner für eine Aufstockung suchen. Das wäre in der Praxis alles andere als einfach.

Hypothek selber verwalten

Bei der homegate.ch Online-Hypothek sind die relevanten Informationen zum Objekt und zum Kunden bereits im individuellen Kundenkonto hinterlegt und müssen nicht neu erfasst werden. Im Rahmen der Selbstverwaltung wählt der Kunde den Button «Aufstockung» und ergänzt die nötigen Angaben (gewünschte Höhe, aktuelles Einkommen). Sofern wie oben erwähnt die Anforderungen punkto Einkommen und Belehnungshöhe erfüllt sind, wird die Aufstockung in der Regel unproblematisch sein.
Dabei kommt es nicht im Detail darauf an, ob der Kunde in einem Einfamilienhaus das Dach ausbauen oder in seiner Wohnung einen Badzimmerumbau verwirklichen will. Entscheidend für die Beurteilung sind vor allem drei Dinge:

  • die aktuelle Bewertung des Objekts
  • die Höhe der Belehnung (auch nach der Aufstockung darf das Objekt höchstens mit 80 Prozent Hypotheken belehnt sein)
  • Sind die Tragbarkeitsanforderungen erfüllt? Die Gesamtkosten für die laufende Verzinsung (mit 5 Prozent kalkulatorischem Zins gerechnet), Amortisationen und Nebenkosten dürfen nicht mehr als ein Drittel das aktuellen Bruttoeinkommens ausmachen.

Wenn Sie also abends am Familientisch grosse Pläne von Umbauten schmieden, denken Sie daran: Renovationen, Umbauten und überhaupt Bauprojekte sind aufwändig! Eine gute Vorbereitung und Analyse ist die halbe Miete. Dazu zählt auch die vorgängige Klärung der Finanzierung.