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Mietzinsberechnung und Hausordnung

Auch die Berechnungsgrundlagen für den Mietzins sollten im Mietvertrag festgehalten sein. Lesen Sie vor der Vertragsunterzeichnung die Hausordnung genau durch.

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Kündigen Sie die bisherige Wohnung erst, wenn der neue Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben ist.

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