Erste Adresse: Der gemeinnützige Wohnbau

19.03.2020

In der Schweiz gibt es schätzungsweise weit über 1'000 Wohnbaugenossenschaften. Hinzu kommen Stiftungen und in vielen Regionen, vor allem in den Städten, preiswerte Wohnungen der öffentlichen Hand. In der Charta des gemeinnützigen Wohnungsbaus heisst es, dass Genossenschaften bestrebt sind, «Wohnungen mit günstigen Mieten Haushalten mit geringen Einkommen zur Verfügung zu stellen.» Dieser Grundsatz wird zwar nicht von allen Genossenschaften ernst genommen. Tatsache ist aber, dass die günstigsten Angebote oft diejenigen von den Genossenschaften sind.

Kapital nötig

Wohnen in einer Wohnbaugenossenschaft bedeutet, dass die Mieterinnen und Mieter zunächst Mitglied werden und Anteilscheinkapital zeichnen. Dies liegt oft in der Höhe einer Monatsmiete, bei jungen Genossenschaften, die noch wenig eigene Mittel haben, kann dieser Betrag auch wesentlich höher liegen.

Familien oder Menschen mit schmalem Budget haben oft bessere Chancen. Ein Teil der Genossenschaftswohnungen ist im engeren Sinne subventioniert. Unter diesen Umständen gelten dann meist strenge Vorschriften hinsichtlich Belegung (d. h. Personen pro Wohnung) und Einkommen. Ein Beispiel: Für subventionierte Wohnungen im Kanton Zürich gilt derzeit eine Obergrenze von 200'000 Franken steuerbarem Vermögen und einem steuerbaren Haushalteinkommen von 59'700 Franken (das Bruttoeinkommen liegt je nach Abzügen meist einiges höher).

Manche Genossenschaften führen Wartelisten, manche nicht. Es lohnt sich, direkt bei der Verwaltung nachzufragen. Ein aussagekräftiges Dossier bzw. ein gutes Bewerbungsschreiben, wo Sie sich kurz vorstellen, kann nie schaden. Wichtig ist, immer wieder nachzufragen.

Günstig zur Miete