"Bauparzelle in Wohngebiet in Avry-sur-Matran"
Kaufpreis
CHF 740'000.–
Standort
Impasse des Agges 20, 1754 Avry-sur-MatranWegzeit
- 13 min.Station: Avry-Matran
Umgebungsinformationen
Supermarkt
6 min.ALDIApotheke
8 min.En plein coeur Kinésiologie - Emma ClémentSchule
8 min.Ecole primaire AvryÖffentliche Verkehrsmittel
5 min.Avry-sur-Matran
Die Zeiten beziehen sich auf die Strecke zu Fuss.
Kosten
- Kaufpreis:
- CHF 740'000.–
Eckdaten
- Verfügbar ab:
- Sofort
- Objekttyp:
- Bauland
- Grundstücksfläche:
- 928 m2
Dokumente (0)
Beschreibung
Wir haben das Vergnügen, Ihnen diese Bauparzelle von 928 m2 anzubieten, die eine alte, ausgebaut werden königende Haus enthält, die renoviert oder abgerissen werden kann, in einem Wohngebiet mit geringer Dichte.
Dieses liegt im Herzen eines Wohnviertels der Gemeinde Avry, nur wenige Schritte von den Geschäften (Avry-Centre) und den Einrichtungen entfernt.
Zu Informationszwecken könnte das Grundstück 2 Villen mit 4,5 Zimmern aufnehmen, und jede könnte über 2 Parkplätze verfügen, vorausgesetzt, die zuständigen Behörden erteilen ihre Zustimmung.
Die kommunale Bauordnung definiert den Typ der auf der Parzelle zulässigen Bauweise wie folgt:
IBUS : 0.60
IOS : 0.35
Abstand zu den Grenzen : h/2 mindestens 4 Meter
Gesamthöhe : 8 Meter
Anzahl der Ebenen : Zwei plus Dachboden, Attikageschoss oder bewohnbarer Keller. Ein bewohnbarer Keller ist auf einem Grundstück mit einer durchschnittlichen Neigung von mehr als 10% zulässig, seine bewohnbare Fläche darf die 25% der Fläche des Erdgeschosses nicht überschreiten.
Die oben genannten Informationen sind über diesen Link zugänglich : hier
Wir stehen Ihnen natürlich zur Verfügung, um Fragen zu beantworten oder um einen Besuch vor Ort zu ermöglichen!
Dieses liegt im Herzen eines Wohnviertels der Gemeinde Avry, nur wenige Schritte von den Geschäften (Avry-Centre) und den Einrichtungen entfernt.
Zu Informationszwecken könnte das Grundstück 2 Villen mit 4,5 Zimmern aufnehmen, und jede könnte über 2 Parkplätze verfügen, vorausgesetzt, die zuständigen Behörden erteilen ihre Zustimmung.
Die kommunale Bauordnung definiert den Typ der auf der Parzelle zulässigen Bauweise wie folgt:
IBUS : 0.60
IOS : 0.35
Abstand zu den Grenzen : h/2 mindestens 4 Meter
Gesamthöhe : 8 Meter
Anzahl der Ebenen : Zwei plus Dachboden, Attikageschoss oder bewohnbarer Keller. Ein bewohnbarer Keller ist auf einem Grundstück mit einer durchschnittlichen Neigung von mehr als 10% zulässig, seine bewohnbare Fläche darf die 25% der Fläche des Erdgeschosses nicht überschreiten.
Die oben genannten Informationen sind über diesen Link zugänglich : hier
Wir stehen Ihnen natürlich zur Verfügung, um Fragen zu beantworten oder um einen Besuch vor Ort zu ermöglichen!
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Besichtigung
Kontakt für Besichtigung
Laurent Champé
Kontakt
- Inseratenummer
- 4003128687
- Objekt-Ref.
- 68.40.06.001





