Was tun, wenn die Mietkaution einbehalten wird?

28.04.2021

Du bist umgezogen und hast die Mietkaution für deine neue Wohnung bereits bezahlt? Die alte Kaution hast du aber immer noch nicht zurückbekommen und nun herrscht gähnende Leere auf deinem Konto? Hier erfährst du, wie du dein Geld zurückbekommst.

Mietkaution: Wofür eigentlich?

Die Mietkaution, auch Mietzinsdepot genannt, dient den Vermieter*innen als Sicherheit für offene Forderungen wie Mietzins, Nebenkosten oder durch die Mieter*innen verursachte Schäden an der Wohnung. Wird der Mieter bzw. die Mieterin plötzlich zahlungsunfähig, kann die vermietende Partei auf die von den Mieter*innen hinterlegte Kaution zurückgreifen. Die Höhe der Mietkaution wird von der Vermieterschaft festgelegt – sie darf maximal drei Bruttomonatsmietzinsen betragen. Bei einer Miete von CHF 2'000.- bedeutet dies ein Mietzinsdepot von maximal CHF 6'000.-.
Sobald die Kaution bezahlt wurde, muss diese bei einer Bank auf einem Sperrkonto im Namen der Mieterschaft hinterlegt werden und der Mietpartei sowohl die Bank- als auch die Kontodaten bekanntgegeben werden. Sollte dein*e Vermieter*in dies nicht getan haben, kannst du die Kontoangaben von ihm*ihr verlangen und das Geld selbst auf das Sperrkonto überweisen. Somit bist du sicher, dass dein Geld korrekt hinterlegt ist und verzinst wird.

Was tun, wenn die Mietkaution einbehalten wird?

So kriegst du deine Mietkaution zurück

Sind keine Kosten wie Mietschulden, Nebenkosten oder Mieterschäden offen, wird dir die Vermieterschaft die Mietkaution normalerweise innert 30 Tagen nach Vertragsende auszahlen. Eine Möglichkeit, dies selbst in die Wege zu leiten, ist, auf dem Rückgabeprotokoll zu vermerken, dass dein*e Vermieter*in sich mit der Rückgabe des Mietzinsdepots einverstanden erklärt.

Solltest du deine Mietkaution dennoch nicht zurückerhalten, hast du folgende Optionen:

  • Sende den Vermieter*innen einen eingeschriebenen Brief und bitte sie innerhalb einer von dir gesetzten Frist, dir schriftlich zu begründen, warum sie die Mietkaution noch nicht freigegeben haben.
  • Wende dich an eine Schlichtungsbehörde, falls auch dies nicht zur Auszahlung deiner Mietkaution führt.
  • Vorausgesetzt du bist nicht auf die Mietkaution angewiesen, kannst du nach einem Jahr zur Bank gehen. Diese muss dir  nun die Mietkaution inklusive Zinsen auszahlen, dabei brauchst du keine Zustimmung der ehemaligen Vermieterschaft – sofern diese zuvor keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat.

Wann darf das Mietzinsdepot einbehalten werden?

Solltest du deinem ehemaligen Vermieter bzw. deiner ehemaligen Vermieterin noch Mietzinsen oder Nebenkosten schulden oder hast du Schäden in der Wohnung verursacht, so kann das Mietzinsdepot einbehalten werden. Sind die Schäden jedoch repariert und die Handwerker*innen bezahlt, darfst du sowohl eine Schlussabrechnung als auch die Freigabe des verbleibenden Betrags der Kaution erwarten, und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten. Solltest du Zweifel an der Abrechnung haben, steht dir die Einsicht in die Rechnungen zu.

Alternative zum Mietzinsdepot: Die Mietkautionsversicherung

Du kannst nicht auf die Rückzahlung deiner Vermieter*innen warten oder möchten das Depot gerne für andere Zwecke verwenden? Dann besteht die Möglichkeit, eine Mietkautionsversicherung abzuschliessen.

Vorteile der Mietkautionsversicherung:

  • Der Versicherer streckt dein Geld für allfällige Mieterschäden und Mietzinsausstände bis maximal zur versicherten Kautionssumme vor.
  • Dafür wird dir meist eine pauschale Beitrittsprämie sowie eine Jahresprämie berechnet, die ungefähr 5 % der Mietkaution ausmacht.
  • Du musst einen vergleichsweise kleinen Betrag pro Zahlung aufbringen.

Nachteile der Mietkautionsversicherung:

  • Du musst bei deiner Vermieterschaft abklären, ob sie diese Form des Mietzinsdepots akzeptiert.
  • Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung kommt die Kautionsversicherung nicht für die von dir verursachten Schäden auf, sondern schiesst dir das Geld nur vor.
  • Du erhältst am Ende des Mietverhältnisses kein Geld zurück.

Daher empfiehlt es sich, ein Privatdarlehen von Familie oder Freunden aufzunehmen, das du auf einem Sperrkonto hinterlegst und in kleinen Raten, bestenfalls ohne allfällige Zinsen, zurückzahlen kannst.