Dürfen Vermieter*innen einen Zweitschlüssel für die Wohnung ihrer Mieter*innen haben? Die Rechtslage dazu ist eindeutig. Wer eine Wohnung vermietet, hat kein Recht darauf, den Schlüssel einer Wohnung zurückzubehalten. Mieter*innen haben dagegen gute Gründe, trotzdem einen Zweitschlüssel zu hinterlegen.