Umzug und Versicherungen

24.03.2020

Für welche Abnützungsschäden haftet der Mieter und wer kommt für Schäden auf, die während des Umzugs entstehen?

Abnützung

Für alles in der Wohnung gibt es eine in so genannten «Lebensdauertabellen» festgelegte Lebensdauer, anhand derer man die Abnützung einschätzen kann. Als ordentliche Abnützung werden Veränderungen an der Mietsache bezeichnet, die bei normalem Gebrauch entstehen (z. B. vergilbte Tapeten, Abnutzungsspuren an Wänden). Wenn sich diese im Rahmen der Lebensdauertabellen bewegen, sind sie bereits im Mietzins eingerechnet.

Ergibt sich eine Veränderung aus einem unsachgemässen Gebrauch, gilt sie als überdurchschnittliche Abnützung. Wenn z. B. Tapeten von Kindern bemalt worden sind oder das Lavabo einen Sprung hat, spricht man von überdurchschnittlicher Abnützung. Dafür ist der Mieter haftbar.

Für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Feuer) entstanden sind, darf ein Mieter nicht haftbar gemacht werden.

Welche Versicherung für welche Schäden?

Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt Schäden, die nicht voraussehbar waren und auf Unachtsamkeit zurückzuführen sind, wie z. B. Teppichflecken oder Parkettkratzer. Voraussehbare Schäden wie z. B. durch Zigarettenrauch vergilbte Tapeten hingegen nicht. Eine Versicherung kontaktiert man im Schadensfall am besten sofort.

Folgende Versicherungen können bei einem Umzug zum Einsatz kommen:

Privathaftpflicht-Versicherung

Die Privathaftpflicht-Versicherung mit Mieterschadendeckung deckt bestimmte Mieterschäden, weshalb immer mehr Vermieter ihren Abschluss zwingend verlangen. Die Privathaftpflicht-Versicherung deckt aber nur Schäden, die der Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt. Eigenschäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Hausrat-Versicherung

Mit der Hausrat-Versicherung ist Ihr Hausrat gegen Feuer, Elementarereignisse, Wasser und Diebstahl geschützt. Dieser Versicherungsschutz gilt in der Regel auch während eines Umzugs.

Zusatz-Transportversicherungspolice

Wenn von der Umzugsfirma eine Bestätigung über den Abschluss einer Transportversicherung vorliegt, ist der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung nicht nötig. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die vertraglich festgesetzte Versicherungssumme ausreichend ist.

Über die verschiedenen Versicherungsarten kannst du dich hier informieren.

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