0 Treffer - Bauland kaufen in 3551 (Oberfrittenbach)

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CHF 617’520.–
Bundsacker, 3154 Rüschegg Heubach

Grosse Baulandparzelle an ruhiger Lage mit wunderschöner Weitsicht

Die Parzelle befindet sich etwas ausserhalb des Dorfzentrums von Rüschegg. Dank der guten Lage sind alle wichtigen Orte wie Schule, Einkaufsmöglichkeiten sowie Naherholungsgebiete in wenigen Minuten erreichbar. Das Bauland liegt an leichter Hanglage und bietet eine wunderbare Weitsicht über das Dorf sowie die angrenzenden Landschaften.Das Grundstück Nr. 2491 verfügt über eine Gesamtfläche von 2'285 m2 und liegt in der Wohnzone E2 sowie in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Bundsacker". Diese ZPP gibt lediglich ein paar zusätzliche Vorgaben vor, welche zu den Vorschriften der Wohnzone E2 berücksichtigt werden müssen.Das grosszügige Bauland kann nur als Ganzes erworben werden und eignet sich ideal für den Bau mehrerer Einfamilienhäuser mit grossflächigem Umschwung und der Möglichkeit für exklusiven Wohnraum. Zudem lässt die Grösse die Realisierung eines Überbauungsprojektes mit zahlreichen Wohneinheiten zu. Das Zweitwohnungskontingent liegt in der Gemeinde aktuell unter 20%. Daher ist ebenfalls der Neubau eines Feriendomizils eine Möglichkeit. Auch mit der Absicht, ein Mehrgenerationenprojekt zu planen und zu verwirklichen, sind Sie hier genau am richtigen Ort. Egal was für eine Variante Sie umsetzen wollen, dieses wunderbare Bauland lässt keine Ihrer Wünsche offen.Die Wohnzone E2 bringt ebenfalls die Möglichkeit mit sich, kleingewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzungen auf der Parzelle zu realisieren. So können Sie Wohnen und Gewerbe hervorragend kombinieren.Momentan ist die Gemeinde in der Planung und Aufarbeitung eines Projekts für die Erschliessung der Parzelle. Daher wird im Zonenplan (Stand 2019) eine Bauzonenreserve dargestellt. Falls Sie aber bereits ein Projekt geplant haben oder nach Erwerb des Baulandes die Erschliessung ganz nach Ihren Wünschen gestalten wollen, ist die Gemeinde Rüschegg offen und für eine Zusammenarbeit bereit. So kann bereits nach kurzer Zeit mit dem Bau begonnen werden und Sie müssen nicht auf eine Erschliessung der Gemeinde warten.Für die Realisierung eines etwas grösseren Projektes, stehen direkt neben dieser Baulandparzelle noch zwei weitere Grundstücke zum Verkauf. Die total 5'129 m2 bieten Generalunternehmungen, Totalunternehmungen sowie Architekten und Investoren die Möglichkeit für ein exzellentes Überbauungskonzept.Verlangen Sie unsere ausführliche Verkaufsdokumentation für weitere interessante Informationen.

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CHF 476’160.–
Burgackerweg 13a, 3047 Bremgarten b. Bern

Baurecht in Bremgarten b. Bern - Ihre sichere Rendite!

Wie bei einer Vermietung, bringt das Baurecht einen Ertrag; dieser ist beim Baurecht jedoch sicherer und langfristiger geregelt. Zudem hat der Baurechtsgeber im Vergleich zum Vermieter deutliche weniger Aufwände.Das Baurecht bezieht sich auf eine Fläche von 206 m2. Es handelt sich um das zweite der sechs Reihenfamilienhäuser. Das Gebäude, welches sich darauf befindet, stammt aus dem Jahr 1974 und verfügt über eine eigene Garage und einen separaten Zugang. Die Parzelle liegt in der ,,Wohnzone W2". Die jährlichen Baurechtszinseinnahmen belaufen sich auf Fr. 2'904.20 und sind halbjährlich zu begleichen. Das Baurecht hat noch eine Dauer bis zum 31. Dezember 2038 und wurde bisher nicht verlängert.Können sich die Parteien über eine Verlängerung des Baurechtsvertrages nicht einigen, so fällt das Baurecht mit Ablauf der Vertragsdauer dahin und die auf der Baurechtsfläche erstellten Bauten und Anlagen gehen in das Eigentum des Baurechtgebers über. Für die heimfallenden Bauten und Anlagen hat der Baurechtgeber dem Baurechtnehmer eine Entschädigung in der Höhe von 90% des dannzumaligen Zustandswertes zu bezahlen. Weil der Zustandswert im Vergleich zum Verkehrswert meisten deutlich tiefer ist, erhält man bei der Ausübung des Heimfalles eine Liegenschaft, welche gemäss Baurechtsvertrag laufend unterhalten werden muss, zu einem Preis welcher unter dem Verkehrswert liegt.Möchten Sie gerne mehr über dieses spannende Verkaufsobjekt erfahren? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir beraten Sie gerne.

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CHF 1’785’600.–
Golpisbergstrasse, 3512 Walkringen

Attraktive Baulandparzelle an leicht erhöhter Aussichtslage

Das Bauland liegt an leicht erhöhter, sonniger Aussichtslage im Dorfkern von Walkringen. Die Parzelle mit rund 2'500 m² bietet Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Von einer Wohnüberbauung mit Einfamilienhäusern, Doppel-Einfamilienhäusern und/oder Mehrfamilienhäusern - hier ist vieles realisierbar. Die Gemeinde Walkringen liegt an einer ideale Verkehrslage an der Burgdorf-Thun-Strasse sowie an der BLS-Linie Solothurn-Burgdorf-Thun.Auszug BaureglementDas Bauland befindet sich in der Ortkernschutzzone von Walkringen. Folgende Nutzungsart gilt gemäss dem Baureglement der Gemeinde Walkringen: Ortskerne, die in ihrer Gesamterscheinung, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie in ihren Strassenraum- und Platzverhältnissen weitgehend zu erhalten sind. Einzelne Ergänzungen von Gebäuden und Gebäudegruppen sind möglich.Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Lärmschutzverordnung zugelassen. Anbauten, Kleinbauten und Neubauten können nur bewilligt werden, wenn sie: a) den Schutzzweck der gesamten Kernzone und der einzelnen Objekte nicht beeinträchtigen;b) das einheitliche Strassen- und Platzbild sinnvoll ergänzen;c) sich gut in das Ortsbild integrierenFür Bauvorhaben ist die Bauvoranfrage bei der Gemeinde empfohlen, da für die betroffene Parzelle teilweise noch das alte Baureglement von 2004 gilt. Hier die Präzisierung der involvierten Raumplanerin über die aktuelle Sachlage: "Es wurde dannzumal eine ZPP a Walkringen Dorf vorgeschlagen, die dann aber nie über den Planungsstand hinauskam. Um den Perimeter verdichtet bebauen zu können, wäre eine ZPP sinnvoll und anzustreben (aber nicht zwingend) - dies müsste aber von den Grundeigentümern initiiert und geplant werden. Die Parzellen 1281 und 243 können individuell beplant werden. Die Grundeigentümer können heute nach den Vorschriften des GBR 2004 bauen (d.h. gemäss Kernzone K2) und zweigeschossige Bauten mit einer MAXIMALEN Ausnützungsziffer von 0.65 erstellen. Eine MINIMALE Ausnützung gibt es gemäss den alten Vorschriften nicht. Dazu wird die Sistierung mittels Schreiben an den Kanton aufgehoben. Dank der Sistierung kann die Parzelle auch in eine neue Zone (eine der Grundzonen gemäss GBR 2014) oder aber (bei spezielleren Anliegen) einer Zone mit Planungspflicht ZPP oder gar einer Überbauungsordnung überführt werden. Dazu ist eine ordentliche Zonenplanänderung nötig (Dauer 1.5 bei Grundzone, 2 Jahre bei UeO). Sinnvollerweise wird die Parzelle mit der Sistierung veräussert, da die Zuordnung zu einer neuen Zone erst Sinn macht, wenn die Bebauungsabsichten geklärt sind."Eckdaten BaulandUntenstehend finden Sie weitere wichtige Fakten: Erschliessung:Die Baulandparzelle ist zurzeit noch nicht erschlossen. Da sich die Baulandparzelle direkt an die Hauptstrasse angrenzt, wird die Zuführung problemlos und kostengünstig erfolgen können.Altlasten:Das Gelände ist als nicht belasteter oder sanierungsbedürftiger Standort im Kataster des Kantons Bern eingetragen.Erdwärme und Fernwärme:Bohrungen für Erdwärmesonden sind erlaubt. Der Anschluss an den Wärmeverbund Walkringen ist möglich.