Wer kommt als Ersatzmieter in Frage?

18.03.2020

Vor allem in den Städten und Ballungsräumen sind zahlbare, leer stehende Wohnungen notorisch knapp. Dies hat zumindest den Vorzug, dass es oft durchaus möglich ist, sogar kurzfristig Ersatzmieter bzw. -mieterinnen zu finden. Wer sich auf die Suche danach macht, kann sich der üblichen Kanäle und Plattformen bedienen - also Internet-Plattformen, Zeitungsannoncen, lokale Medien, schwarze Bretter an Universitäten oder in Läden, Quartiertreffs etc..

Ein Ersatzmieter genügt

Gesetzlich genügt es, wenn mindestens ein Ersatzmieter bereit ist, die Wohnung zum genannten Termin, im aktuellen Zustand und zu den bisherigen Konditionen zu übernehmen. Am wichtigsten ist, dass der Ersatzmieter solvent ist. Man sollte also Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen machen können und vor allem einen Betreibungsauszug beschaffen. Auch hier müssen die Unterlagen über die gemeldeten Nachmieter aus Beweisgründen eingeschrieben an die Verwaltung gehen. «Die Beweislast während dieses Verfahrens liegt grundsätzlich bei der Mieterin respektive dem Mieter», so Regula Mühlebach.

Solvenz wichtig

Inwiefern ein Ersatzmieter abgelehnt werden kann, ist ein Stück weit Ermessenssache. Sofern die Miete mehr als ein Drittel seines Einkommens ausmachen würde, oder wenn er oder sie offensichtlich gar nicht ins Haus passen würden, darf ein Vermieter den Vorschlag auch ablehnen. Sind es zum Beispiel kleine Wohnungen, die von älteren, allein stehenden Menschen bewohnt werden, passt ein Grosshaushalt wohl nicht in diese Nachbarschaft.

Der Mieterverband ist der Ansicht, dass der Mieter dann aus der Verantwortung entlassen ist, wenn er einen Ersatzmieter stellt, der die Wohnung zu den verlangten Bedingungen übernehmen würde. Es geht also nicht, dass der Nachmieter die Wohnung plötzlich nur übernehmen will, wenn sie zuerst renoviert wird. Hans Bättig vom Hauseigentümerverband Bern meint dazu: «Der Mieter haftet solange, als noch kein neuer Vertrag unterzeichnet ist.» Weil die gestellten Ersatzmieter vielleicht auch sonst noch Augen und Ohren offen haben, sollte man sicherheitshalber mehrere Ersatzmieter aufspüren. Hans Bättig vom Hauseigentümerverband Kanton Bern: «Ich habe es schon erlebt, dass von sechs Ersatzmietern fünf wieder abgesprungen sind.»

Wenn der Vermieter aber von sich aus die Konditionen ändert - etwa mit einer Mietzinserhöhung - muss er sich selbst darum kümmern, einen passenden Nachfolgemieter zu finden.

Ausserterminlich kündigen