Mietkautionsversicherung als Alternative zum Depot

14.04.2021

Wer eine Wohnung oder ein Büro mietet, muss in der Regel ein Mietzinsdepot als Sicherheit hinterlegen. Damit sind einige Nachteile verbunden. Es sind grössere Summen blockiert, ohne dass sie einen Ertrag bringen. Im Gegenteil werden sie sogar mehr und mehr mit Gebühren belastet. Welche Alternativen gibt es?

Jürg Zulliger

Bis zu drei Monatsmieten blockiert

Nach dem Gesetz sind die Vermieter berechtigt, bis zu drei Monatsmieten als Mietzinsdepot zu verlangen (gilt für Wohnräume, gemäss Artikel 257e Obligationenrecht). Mit dem sichergestellten Betrag lassen sich später allfällige Mieterschäden an der Wohnung oder ausstehende Mietzinsforderungen begleichen. Bei einer Monatsmiete von zum Beispiel 2000 Franken wird das ganz schön ins Geld gehen. So sind einige Tausend Franken blockiert, ohne dass es dafür Zinsen gibt.

Der Trend zu negativen Zinsen in der Schweiz schlägt sich neu auch in diesem Bereich nieder. Immer mehr Banken erachten Mietzinsdepots als nicht gerade attraktiv. Es zeichnet sich eine Tendenz ab, dass Einschreibegebühren, Spesen oder später vielleicht sogar negative Zinsen belastet werden. Bei normalen Kontoguthaben läuft es überall darauf hinaus, dass es keine Zinsen gibt, sondern eher Gebühren und Abzüge.

Mietkautionsversicherung als Alternative zum Depot

Alternativen zum Mietzinsdepot

Was stehen dir für Alternativen offen? Auf dem Markt gibt es viele verschiedene Angebote einer Mietkautionsversicherung, etwa von Versicherungen und Banken. Der Mieter muss kein Depot in bar leisten, sondern bezahlt eine Versicherungsprämie. Als Sicherheit wird gegenüber dem Vermieter eine Bürgschaft abgegeben. Sind irgendwelche berechtigte Forderungen offen, werden sie dann über diese Mietkautionsversicherung abgerechnet. Darunter fallen in aller Regel Mieterschäden und unter Umständen ausstehende Mietzinsforderungen.

Es sind durchaus plausible Gründe dafür anzuführen. Ein Motiv ist naheliegend: Wenn beim Einzug wie erwähnt die Finanzen etwas knapp sind, stellt die Bürgschaft eine willkommene Alternative zu einem hohen Sicherheitsbetrag in bar dar. In der Praxis kommt es übrigens auch oft vor, dass das Mietzinsdepot beim früheren Vermieter noch nicht freigegeben wurde. Wenn dann bereits die neue Kaution zu leisten ist, kann es finanziell schon mal eng werden.

Mietkautionsversicherung: Was zahlt sie?

Eine Mietkautionsversicherung ist allerdings streng genommen nicht wirklich eine Versicherung. Schon eher passend ist der Begriff einer Bürgschaft. De facto leistet die Versicherung einfach einen Vorschuss. Wenn sie Zahlungen leisten muss, wird sie denselben Betrag anschliessend beim Mieter zurückfordern. Die Bürgschaft ist also keinesfalls mit einer Privathaftpflichtversicherung zu vergleichen. Alle Mieterinnen und Mieter sind gehalten, völlig unabhängig davon eine entsprechende Haftpflicht abzuschliessen. Sie trägt in der Regel das finanzielle Risiko für Schäden an der Wohnung.

Pro & Contra

Im Wesentlichen sind folgende Pro-Argumente anzuführen:

  • Du als Mieterin respektive Mieter wirst finanziell entlastet. Die Einzahlung eines hohen Mietzinsdepots in bar entfällt.
  • Es werden keine grossen Summen unnötig blockiert. Im heutigen Umfeld zahlen die Banken auf einem Mietzinsdepot kaum noch Ertrag. Im Gegenteil sind diese Konti unbeliebt und werden mit Gebühren belastet.

Diesen Argumenten stehen die folgenden Nachteile gegenüber:

  • Was sich tatsächlich nicht leugnen lässt, sind die Kosten der Bürgschaft: Je nach Anbieter ist pro Jahr eine Prämie in der Grössenordnung von etwa vier bis fünf Prozent fällig.
  • Nicht zu vergessen ist das Argument, dass es sich ja lediglich um eine Bevorschussung und nicht wirklich um eine Versicherung finanzieller Forderungen handelt.

Formell ist noch zu ergänzen, dass die geleistete Sicherheit, in welcher Form auch immer, von der Verwaltung auch ausdrücklich akzeptiert werden muss. Entscheidest du dich für eine Mietkautionsversicherung, muss sich der Vermieter ausdrücklich damit einverstanden erklären. Dasselbe gilt für den Fall einer späteren Kündigung des Vertrags; es braucht das Okay des Vermieters.