Adressänderungen - wie und an wen?

25.03.2020

Mit unserem Ratgeber erledigen Sie Ihre Adressänderungen im Nu.

Wem müssen Sie Ihren Umzug melden? Und wo genügt ein E-Mail, wo braucht es mehr? homegate.ch hat für Sie das Wichtigste zum Thema Adressänderungen zusammengefasst.

Gehen Sie zur Einwohnerkontrolle Ihrer alten Wohngemeinde. Teilweise können Sie die Abmeldung auch via Online-Schalter erledigen. Was Sie mitnehmen bzw. per Post senden müssen: den Schriftenempfangsschein/die Meldebestätigung und falls vorhanden das Dienst-/Zivilschutzbüchlein.

Einwohnerkontrolle: Abmeldung

Anmeldung in der neuen Gemeinde

Ihre Schriften (Heimatschein) müssen Sie in der neuen Gemeinde wieder abgeben. Bei einigen Gemeinden kann man sich online anmelden, muss aber den Heimatschein per Post einsenden.

Einwohnerkontrolle: Anmeldung

Strassenverkehrsamt


Melden Sie Ihre neue Adresse beim Strassenverkehrsamt. Wenn Sie einen neuen Fahrausweis in Kreditkartenformat haben, können Sie dies online erledigen. Den Fahrzeugausweis sowie alte Führerausweise müssen Sie dem Strassenverkehrsamt per Post zusenden oder persönlich vorbeibringen.

Strassenverkehrsämter

Weitere wichtige Adressänderungen

  • Sektionschef (Dienstpflichtige)
  • Post (entweder online oder am Schalter)
  • Billag (online oder via Briefweg)
  • Telefon (swisscom-fixnet, sunrise, etc.)
  • Elektrizitätswerk (teilweise online möglich)
  • Bank (via Brief, allenfalls via Telebanking)
  • Kreditkartenunternehmen (Brief mit Unterschrift)
  • Versicherungen (telefonisch oder per E-Mail)
  • Zeitungen/Zeitschriften.