Wohnungskündigung

24.03.2020

Eine Mietwohnungskündigung muss dem Vermieter schriftlich und mit eingeschriebener Post zugestellt werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintreffen und zwar im Geschäftsverkehr zur Geschäftszeit (werktags bis 18 Uhr).

Begründung der Kündigung

Handelt es sich um eine Familienwohnung eines Ehepaars müssen beide Partner die Kündigung unterzeichnen. Eine Begründung der Kündigung ist nicht nötig, jedoch empfehlenswert. Mögliche Begründungen könnten beispielsweise der beruflich bedingte Wohnungswechsel, der Wunsch nach einer grösseren Wohnung etc. sein.

Umgekehrt ist aber der Vermieter verpflichtet, eine Kündigung des Vertrags zu begründen, wenn die Mieterschaft dies verlangt. Als Mieter hat man die Möglichkeit, je nach Begründung eine Kündigung durch den Vermieter als missbräuchlich anzufechten.

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