Wohnungswechsel

24.03.2020

Beim Wohnungswechsel werden Fragen rund um die Wohnungskündigung und die Wohnungsabgabe relevant. Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Von Gergina Hristova

Je nach Region gelten für Mietwohnungen in der Schweiz unterschiedliche Kündigungstermine und -fristen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Ein häufiger Irrtum ist die Ansicht, dass man jede Wohnungsmiete auf Ende eines Monats kündigen kann. Massgeblich sind in jedem Fall die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine.

In manchen Regionen wie beispielsweise in Zürich gibt es nur zwei ordentliche Kündigungstermine pro Jahr, nämlich den 1. April und den 1. Oktober. Ein vorzeitiger Auszug kann teuer werden, denn die Mieterin oder der Mieter muss den Vertrag bis zum ordentlichen Termin erfüllen und für die Miete aufkommen.

Ersatzmieter stellen

Eine Ausnahme ist jedoch vom Gesetz vorgesehen: Wer einen zumutbaren sprich solventen Ersatzmieter stellt, kann grundsätzlich ausserterminlich vom Mietvertrag entbunden werden. Dabei reicht es in der Regel aus, wenn der vorzeitig ausziehende Mieter einen solventen Interessenten angibt, der die Wohnung zum gewünschten Termin und zu den bisherigen mietvertraglichen Konditionen übernehmen würde. Um einen Ersatzmieter zu finden, können Sie hier auf homegate.ch inserieren.

Zumutbarkeit des Ersatzmieters

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man mehrere Interessenten nennen. Denn es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Ersatzmieter zumutbar ist oder nicht. Zumutbar ist der Ersatzmieter, wenn er die Miete tatsächlich aufbringen kann. Als Faustregel gilt, dass die Miete nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen darf. Ein Betreibungsauszug des Ersatzmieters kann als Nachweis der Solvenz hilfreich sein.

Ein weiteres, wichtiges Kriterium ist die Bereitschaft des Nachmieters, den Mietvertrag zu den gleichen Konditionen zu übernehmen. Dies gilt sowohl für den Mietpreis als auch für andere, darin aufgeführte Vereinbarungen.