Betreibungsauszug jetzt online bestellen
Erspar dir den Gang zum Betreibungsamt und bestell den Betreibungsauszug bequem online.
Direkt in deinen Briefkasten für CHF 29.90
Einfacher Bestellablauf
Füll das Formular in weniger als 5 Minuten aus.
Online bestellen
Keine Geschäftszeiten – jederzeit und überall bestellen.
Schnelle Zustellung per E-Mail
Erhalte den Betreibungsauszug innerhalb von 1–2 Werktagen in deinem Posteingang.
Wie es funktioniert
Alle handlungsfähigen, in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen können den Betreibungsauszug bestellen.
1. Gib deine persönlichen Informationen ein
2. Lade ein Foto deiner Identitätskarte oder deines Reisepasses hoch
3. Einfach und sicher bezahlen
Häufig gestellte Fragen
Im Betreibungsauszug sind alle Betreibungen aufgeführt, die in den vergangenen fünf Jahren gegen dich eingeleitet wurden.
Das Dokument dient als Nachweis deiner finanziellen Zuverlässigkeit. Vermieter verlangen es oft im Rahmen einer Wohnungsbewerbung, um sich ein Bild von deiner Zahlungsmoral zu machen. Auch bei der Beantragung eines Bankkredits, beim Leasing eines Fahrzeugs oder im Einbürgerungsverfahren kann ein Betreibungsauszug verlangt werden.
Das Dokument dient als Nachweis deiner finanziellen Zuverlässigkeit. Vermieter verlangen es oft im Rahmen einer Wohnungsbewerbung, um sich ein Bild von deiner Zahlungsmoral zu machen. Auch bei der Beantragung eines Bankkredits, beim Leasing eines Fahrzeugs oder im Einbürgerungsverfahren kann ein Betreibungsauszug verlangt werden.
Der Betreibungsauszug wird vom zuständigen Amt bereitgestellt und elektronisch versandt. Du erhältst deinen Betreibungsauszug innerhalb von ein bis zwei Werktagen per E-Mail (je nach zuständigem Betreibungsamt).
Die Möglichkeit, einen Betreibungsauszug auf den eigenen Namen zu bestellen, ist ein Zusatzservice, den wir unseren Kunden zum Preis von CHF 29.90 anbieten (beim Abschluss eines MieterPlus-Abos ist der erste Betreibungsauszug kostenlos).
Ja. Zum Schutz deiner Daten wird eine verschlüsselte Datenübermittlung eingesetzt. Wir arbeiten mit führenden Online-Zahlungsanbietern zusammen. Deine Kreditkartendaten werden nicht bei uns gespeichert.
Mit deiner Unterschrift erteilst du Homegate und der Partnerfirma CRIF AG die Erlaubnis, beim zuständigen Betreibungsamt einen Betreibungsauszug zu bestellen. Deine Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für diese Bestellung verwendet.
CRIF AG fungiert dabei als reiner Servicedienstleister für Homegate und deren Endkundinnen und Endkunden. Die Betreibungsregisterauskünfte werden weder an eine Bonitätsdatenbank weitergegeben noch für andere Wirtschaftsauskunfts- oder Bonitätsdienstleistungen verwendet.
Mit deiner Unterschrift erteilst du Homegate und der Partnerfirma CRIF AG die Erlaubnis, beim zuständigen Betreibungsamt einen Betreibungsauszug zu bestellen. Deine Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für diese Bestellung verwendet.
CRIF AG fungiert dabei als reiner Servicedienstleister für Homegate und deren Endkundinnen und Endkunden. Die Betreibungsregisterauskünfte werden weder an eine Bonitätsdatenbank weitergegeben noch für andere Wirtschaftsauskunfts- oder Bonitätsdienstleistungen verwendet.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom zuständigen Betreibungsamt ab. Eine Beschleunigung der Bearbeitung ist nicht möglich.
Für Adressen im Kreis 4 (8004 Zürich) können wir den Betreibungsauszug derzeit nicht über unseren Service bestellen. Grund dafür sind technische bzw. infrastrukturelle Einschränkungen bei der Anbindung an das zuständige Betreibungsamt. Du kannst deinen Betreibungsauszug jedoch direkt beim Stadtammann- und Betreibungsamt Zürich 4 bestellen.
Die Ablehnung eines Antrags kann verschiedene Gründe haben. Die häufigsten sind:
- Falsche Adresse: Die angegebene Adresse muss mit deiner aktuellen Hauptwohnsitzadresse übereinstimmen.
- Ungültiger Ausweis: Überprüfe das Ablaufdatum, die Unterschrift und die Bildqualität des hochgeladenen Dokuments.
- Ungültige Unterschrift: Die angegebene Unterschrift ist unzureichend oder stimmt nicht mit der auf dem Ausweisdokument abgebildeten Unterschrift überein.
Ja, es ist üblich, dass für jeden weiteren in den letzten drei Jahren registrierten Schweizer Wohnort ein separater Auszug verlangt wird.
Oft wird für eine Wohnungsbewerbung ein Betreibungsauszug für den Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre verlangt. Wenn du noch nicht so lange in der Schweiz wohnhaft und/oder registriert bist, empfehlen wir, bei der jeweiligen Immobilienverwaltung nachzufragen, welche Dokumente du stattdessen einreichen kannst (beispielsweise einen Lohnausweis oder einen Arbeitsvertrag).
