Finanzieren

24.03.2020

Für Umbauten, Renovierungen und Sanierungen gibt es unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten. Vielfach ist’s auch ein Mix. Besprechen Sie sich mit der Bank.

Finanzierung durch Vorsorgegelder

Grundsätzlich kann man alle 5 Jahre Vorsorgegelder für die Finanzierung von Renovations- und Umbauvorhaben des Erstwohnsitzes beziehen. In den letzten 5 Jahren vor der ordentlichen Pensionierung ist eine Auflösung des Guthabens der Säule 3a jederzeit möglich. Bei einem Bezug müssen ausbezahlte Beträge allerdings versteuert werden, meist zu einem reduzierten Satz.

Alternativ dazu können Vorsorgegelder auch verpfändet werden. Das bedeutet zwar eine höhere Hypothek, bietet andererseits Möglichkeiten für weitere steuerliche Optimierungen. Überprüfen Sie Ihre persönliche Situation mit Ihrem Bankberater.

Aufstockung der Hypothek

Die Bank unterscheidet zwischen Wert erhaltenden und Wert vermehrenden Investitionen. Bei Wert vermehrenden erhöht sich der Liegenschaftswert und damit auch der Belehnungswert der Bank, weshalb die bestehende Hypothek problemlos erhöht werden kann. Bei Wert erhaltenden Investitionen bleibt der Verkehrswert unverändert. Deshalb kann ein Mehrdarlehen nur bis zur von der Bank ermittelten Belehnungsgrenze von 80 Prozent des Verkehrswerts der Liegenschaft gewährt werden.

Minergie-Hypothek

Voraussetzung für eine Minergie-Hypothek bildet die Zertifizierung des Eigenheims nach Minergie-Standard (siehe www.minergie.ch). Mit einer Minergie-Hypothek kann man - je nach Anbieter - von grösseren Finanzierungsspannen, einer längeren Amortisationsdauer und einer kalkulatorisch tieferen Tragbarkeitsberechnung profitieren.

Fördermittel für nachhaltiges Renovieren

Bemühen Sie sich, falls Sie energieeffizient umbauen, um die von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, von regionalen Elektrizitäts- und Erdgasversorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Fördergelder. Einen einfachen Überblick gibt www.energiefranken.ch.