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Prix sur demande
3202 Frauenkappelen

Grosses Gewerbeland mit vielen Nutzungsmöglichkeiten

Sie suchen ein Grundstück, um ihren Traum von einer Sportanlage zu verwirklichen? Oder wollen Sie einen Campingplatz erschaffen, aktuell ist die Nachfrage nach Camping-Plätzen auf einem sehr hohen Niveau. Dann sollten Sie dieses Angebot nicht verpassen. Umgeben von der wunderschönen Natur in Frauenkappelen haben Sie Möglichkeit, eine grosszügige und gut unterhaltene Minigolf-Anlage zu erwerben. Die Anlage beinhaltet aktuell eine Beiz mit einer professionellen Küche, Sitzplätze Innen & Aussen, diverse Parkplätze und natürlich eine vollständige Mini- & Multigolfanlage. Die Anlage könnte also problemlos weiterbetrieben werden. Selbstverständlich sind auch andere Nutzungen im Rahmen des Zonenreglementes möglich.Das Grundstück liegt in der Zone für Sport & Freizeitanlagen.Hier werden also keine Wünsche offen gelassen. Profitieren Sie und überzeugen Sie sich selbst!Dieses PREMIUM HOMES Angebot bietet: • Grosse Nutzungsfläche (4104m2) • Nur CHF 171.-- pro m2 • Restaurant mit professioneller Kücheneinrichtung • Innen- & Aussensitzplätze • Gartenterrasse • Wintergarten • Kellerraum • Minigolfanlage mit 16 Bahnen • Parkplätze • Gut geeignet für Camping-Plätze • und, und, und... Interessiert? Gerne führen wir Sie durch eine unverbindliche Besichtigung!Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung sorgenfrei verkaufen?Wir sagen Ihnen den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie, diskret und unverbindlich! Haben Sie Interesse an einem ersten unverbindlichen Gedankenaustausch? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.Wir freuen uns auf Sie.

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CHF 1’200’000.–
Golpisbergstrasse, 3512 Walkringen

Attraktive Baulandparzelle an leicht erhöhter Aussichtslage

Das Bauland liegt an leicht erhöhter, sonniger Aussichtslage im Dorfkern von Walkringen. Die Parzelle mit rund 2'500 m² bietet Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Von einer Wohnüberbauung mit Einfamilienhäusern, Doppel-Einfamilienhäusern und/oder Mehrfamilienhäusern - hier ist vieles realisierbar. Die Gemeinde Walkringen liegt an einer ideale Verkehrslage an der Burgdorf-Thun-Strasse sowie an der BLS-Linie Solothurn-Burgdorf-Thun.Auszug BaureglementDas Bauland befindet sich in der Ortkernschutzzone von Walkringen. Folgende Nutzungsart gilt gemäss dem Baureglement der Gemeinde Walkringen: Ortskerne, die in ihrer Gesamterscheinung, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie in ihren Strassenraum- und Platzverhältnissen weitgehend zu erhalten sind. Einzelne Ergänzungen von Gebäuden und Gebäudegruppen sind möglich.Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Lärmschutzverordnung zugelassen. Anbauten, Kleinbauten und Neubauten können nur bewilligt werden, wenn sie: a) den Schutzzweck der gesamten Kernzone und der einzelnen Objekte nicht beeinträchtigen;b) das einheitliche Strassen- und Platzbild sinnvoll ergänzen;c) sich gut in das Ortsbild integrierenFür Bauvorhaben ist die Bauvoranfrage bei der Gemeinde empfohlen, da für die betroffene Parzelle teilweise noch das alte Baureglement von 2004 gilt. Hier die Präzisierung der involvierten Raumplanerin über die aktuelle Sachlage: "Es wurde dannzumal eine ZPP a Walkringen Dorf vorgeschlagen, die dann aber nie über den Planungsstand hinauskam. Um den Perimeter verdichtet bebauen zu können, wäre eine ZPP sinnvoll und anzustreben (aber nicht zwingend) - dies müsste aber von den Grundeigentümern initiiert und geplant werden. Die Parzellen 1281 und 243 können individuell beplant werden. Die Grundeigentümer können heute nach den Vorschriften des GBR 2004 bauen (d.h. gemäss Kernzone K2) und zweigeschossige Bauten mit einer MAXIMALEN Ausnützungsziffer von 0.65 erstellen. Eine MINIMALE Ausnützung gibt es gemäss den alten Vorschriften nicht. Dazu wird die Sistierung mittels Schreiben an den Kanton aufgehoben. Dank der Sistierung kann die Parzelle auch in eine neue Zone (eine der Grundzonen gemäss GBR 2014) oder aber (bei spezielleren Anliegen) einer Zone mit Planungspflicht ZPP oder gar einer Überbauungsordnung überführt werden. Dazu ist eine ordentliche Zonenplanänderung nötig (Dauer 1.5 bei Grundzone, 2 Jahre bei UeO). Sinnvollerweise wird die Parzelle mit der Sistierung veräussert, da die Zuordnung zu einer neuen Zone erst Sinn macht, wenn die Bebauungsabsichten geklärt sind."Eckdaten BaulandUntenstehend finden Sie weitere wichtige Fakten: Erschliessung:Die Baulandparzelle ist zurzeit noch nicht erschlossen. Da sich die Baulandparzelle direkt an die Hauptstrasse angrenzt, wird die Zuführung problemlos und kostengünstig erfolgen können.Altlasten:Das Gelände ist als nicht belasteter oder sanierungsbedürftiger Standort im Kataster des Kantons Bern eingetragen.Erdwärme und Fernwärme:Bohrungen für Erdwärmesonden sind erlaubt. Der Anschluss an den Wärmeverbund Walkringen ist möglich.