Detaillierten Leistungskatalog erstellen

24.03.2020

Selbst wenn man Pauschalpreise vereinbart, ist man damit noch nicht gegen Überraschungen und Mehrkosten gefeit. Wenn der besprochene Leistungskatalog nicht präzis genug war, können im Nachhinein die Auffassungen weit auseinander gehen, was überhaupt bestellt war.

Präzisierung der Leistungen

Auch eine schriftliche Offerte, in welcher ein Preis genannt ist, schafft noch nicht Klarheit. Von einiger Bedeutung ist beim Vergleich von Offerten und bei der Erteilung von Aufträgen an Handwerker die genaue Umschreibung des «Werkes».

Vage Umschreibungen vermeiden

Zu vermeiden sind vage Umschreibungen wie «Bäume und Sträucher schneiden» oder «Badzimmer renovieren». Oder was ist mit «Zimmer streichen für 200 Franken» gemeint? Der eine Maler versteht darunter vielleicht bloss eine in Windeseile durchgeführte Arbeit.

Für den Besteller macht es natürlich einen Unterschied, ob der Untergrund kaum vorbereitet wird und ein Anstrich ausgeführt wird, oder ob die Arbeit richtig und gründlich gemacht wird. Oder noch schlimmer: Ein anderer Handwerker lockt vielleicht mit einer Offerte zum Tiefstpreis, macht dann aber bei der Rechnungstellung geltend, was alles separat verrechnet wird: Material, Transport, Wegkosten, Abdeckarbeiten, das Streichen von Radiatoren und Türrahmen, Mehrwertsteuer.

Sämtliche Kostenstellen beachten

Der Zürcher Rechtsanwalt Xaver Bettschart meint dazu: «Den Offerten bzw. einem Devis eines Handwerkers darf man nicht blind vertrauen. Recht häufig stellt sich in der Praxis heraus, dass die notwendigen Leistungen zur umfassenden Fertigstellung des vorgesehenen Bauwerkes nicht vollständig aufgeführt sind und nachher als nicht offerierte Zusatzleistungen separat in Rechnung gestellt werden.» Dabei ist an sämtliche Details zu denken, eben auch an die Frage, ob nun Hin- und Rückfahrt des Unternehmers oder die Mehrwertsteuer inklusive sind oder nicht.