Wohnen, Arbeiten und Migration

02.05.2021

Sie haben einen spannenden Job in der Schweiz entdeckt oder können sich vorstellen, ihr Leben neu in der Schweiz zu beginnen? Lesen Sie unsere wertvollen Tipps und Hinweise rund ums Arbeiten und Wohnen in der Schweiz.

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung

Die geltenden Bestimmungen für den Aufenthalt in der Schweiz sind sowohl von der Nationalität als auch vom Grund des Aufenthaltes abhängig. Für Angehörige aus einem EU/EFTA-Land gilt die Personenfreizügigkeit. Sie können in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten.

Für längere Aufenthalte wird eine Aufenthaltsbewilligung benötigt. Diese muss vor Antritt einer Arbeitsstelle bei der spezifischen Schweizerischen Wohngemeinde erfolgen. Europäer, die sich zu Erwerbszwecken in der Schweiz aufhalten, haben somit einen Rechtsanspruch auf Zulassung zum Arbeitsmarkt. Die Kantone sind dabei für die Umsetzung der Aufenthaltsbestimmungen zuständig. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (KWA) bewilligt den Aufenthalt bei Vorlage eines Arbeitsvertrages mit orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Diese wird schliesslich vom Amt für Ausländerfragen (KAFA) überprüft und ausgestellt.

Für Personen aus einem Drittstaat gelten besondere Bedingungen. Sie müssen beispielsweise bei der Schweizer Vertretung im Ausland ein Einreisegesuch stellen. Zudem müssen sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt in der Schweiz zu bestreiten und nicht sozialhilfeabhängig zu werden, und eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, die auch Unfall abdeckt.

Zu beachten ist auch die Stellenmeldepflicht. Insbesondere bei Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschritten hat, ist der Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtet die zu besetztenden Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Diese entscheidet schliesslich, ob eine Anstellung erfolgen kann.

JOBS IN DER SCHWEIZ ENTDECKEN

Für die Zulassung zu einem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz regelt schliesslich das Ausländergesetz die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung. Zu beachten ist, dass Ausländerinnen und Ausländer nach Art. 24 AuG zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zugelassen werden, wenn sie über eine bedarfsgerechte Wohnung verfügen. Die Bedeutung einer «bedarfsgerechten» Wohnung wird dabei im Einzelfall ausgelegt. Grundsätzlich gilt, dass genügend Wohnfläche vorhanden sein soll und die Wohnung nicht überbelegt ist. Die Behörden haben aber im Sinne der persönlichen Freiheit nicht das Recht detaillierte Auflagen zur Wohnsituation zu machen.

Wohnungssuche

Viele Personen aus anderen Kulturen sind mit dem Mietsystem in der Schweiz wenig vertraut. Die Mietzinsen in der Schweiz sind im internationalen Vergleich eher hoch. In den Städten sind sie dabei höher als auf dem Land, wobei es auch kantonal signifikante Unterschiede gibt. Entdecken Sie im homegate.ch-Mietindex die aktuellen Entwicklungen im regionalen und kantonalen Vergleich.

ZUM homegate.ch-MIETINDEX

Aus rechtlicher Sicht besteht kein Unterschied zwischen einem Schweizerischen oder einem ausländischen Mieter. Die Rechte und Pflichten sind die gleichen.

Wer sich in der Schweiz für eine Wohnung interessiert, füllt zunächst ein Anmeldeformular aus. Anzugeben sind unter anderem Personalien, Beruf, Kinder, Arbeitgeber, Lohn, Haustiere und wichtig: der Aufenthaltsstatus. Hinsichtlich des Aufenthaltsstatus sind Fragen nach der Art der Aufenthaltsbewilligung und deren Ablaufdatum zulässig. Weiter ist ein Auszug aus dem Betreibungsregister notwendig. Bei Erfolg wird schliesslich ein schriftlicher Mietvertrag unterschrieben.

ZUR WOHNUNGSSUCHE

Eigentumserwerb

Für EU/EFTA- Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz gelten beim Erwerb von Immobilien die gleichen Rechte wie für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Wenn sich Ihr Wohnsitz im Ausland befindet und Sie nicht vorhaben, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen, können Immobilien nur mit gewissen Einschränkungen erworben werden. Hier gilt das geltende Gesetz «Lex Koller», das eine Bewilligungspflicht der zuständigen kantonalen Behörde erfordert.

Eine Eigentumswohnung zur Benutzung als Hauptwohnung in der Schweiz können Sie aber erwerben, wenn Sie einen Umzug in die Schweiz geplant haben und ein Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz vorliegt bzw. der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung abgeklärt ist. Zwischen EU-, EFTA- und Drittstaaten wird hier nicht unterschieden. Am besten klären Sie zusätzlich bei der zuständigen Behörde wie Grundbuchamt bzw. Grundbuchinspektorat ab, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Wohnen und arbeiten

Wenn Ihnen Ihr Arbeitsgeber eine neue Herausforderung in der Schweiz anbietet oder Sie einen anderen spannenden Job in Aussicht haben, ist es somit sinnvoll, sich vorab über die Wohnsituation vor Ort zu informieren und die üblichen Mietpreise zu kennen. Ausserdem sollten Sie sich über die marktüblichen Löhne informieren, um für die Lohnverhandlungen gewappnet zu sein und das Geld zu verdienen, was Sie mit Ihrer Erfahrung und Ihrer Ausbildung wert sind. Es gibt Tools, mit welchen Sie die marktüblichen Löhne der Schweiz nach Job und Region vergleichen können.

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Wer sich schliesslich dazu entscheidet, in der Schweiz zu leben, braucht also eine Aufenthaltsbewilligung bzw. Aufenthaltserlaubnis. Diese erhält man am einfachsten, wenn eine Arbeitsstelle in der Schweiz nachgewiesen werden kann. Haben Sie dann auch eine passende Wohnung gefunden, ist es wichtig, alle Unterlagen beisammen zu haben und die üblichen Tugenden der Wohnungsbewerbung zu beachten.

WOHNUNGSBEWERBUNG - 10 TIPPS ZUM ERFOLG

Die wichtigste Anlaufstelle für Informationen rund um das Thema Migration ist das Bundesamt für Migration (BFM). Weitere Informationen rund um das Mietrecht finden Sie beim Mieterinnen- und Mietverbandes hier.