Instandstellung

25.03.2020

Mit der Verwaltung früh über Schäden an der Wohnung und deren Instandstellung sprechen.

Die Haftpflichtversicherung schriftlich informieren. Die Meldepflicht gegenüber der Versicherung entsteht in jedem Fall, wenn ein grösserer Schaden eintritt oder wenn die Verwaltung eine Forderung wegen Schäden an den Mieträumen geltend macht.

Die vorsorgliche Meldung an die Versicherung empfiehlt sich auch dann, wenn Mieter(innen) die Schadenshaftung bestreiten.

Früh planen, wenn man kleine Schäden (sog. kleine Ausbesserungen, die der Mieter auf jeden Fall bezahlen muss) selbst beheben will oder selbst den Handwerker beauftragt.