Schäden - und was sie kosten

25.03.2020

Der geschuldete Schadenersatz entspricht nicht dem Neuwert, sondern dem Wert, den der beschädigte Wohnungsteil nach Abzug der Altersentwertung noch hat.

Beispiel:

Die normale Lebensdauer einer Tapete beträgt zehn Jahre. Wegen einer Beschädigung durch den/die Mieter/-in muss beim Auszug neu tapeziert werden, obwohl die Tapeten erst sechs Jahre alt sind. Der Mieter(in) schuldet dem Vermieter maximal 40% der Kosten für die Neutapezierung.

Wo immer möglich, zahlen Mieter/-innen die Reparatur und den eventuellen Minderwert, nicht die teure Ersatzbeschaffung (Kratzer im Lavabo oder im Parkett, kleine Löcher oder Flecken im Spannteppich).