Wer zahlt Mieterschäden?

03.07.2023

Jede Mieterin und jeder Mieter hinterlässt beim Auszug Spuren in der Wohnung. Die Abnutzung ist oft an den Wänden, Böden oder Einbaugeräten zu sehen. Stellen sich also die Fragen: Für welche Schäden kommt die Vermieterschaft auf, wann hilft eine Privathaftpflichtversicherung und was muss ich als Mieter:in selbst berappen?

Mieterschäden zulasten der Vermieter:innen

Abnutzungserscheinungen, die durch den normalen Gebrauch entstehen, werden vom Vermieter oder der Vermieterin der Wohnung bezahlt. Diese Kosten werden im Mietzins eingerechnet. Darunter fallen unter anderem folgende Beispiele:

  • Farbveränderungen hinter Bildern und Möbeln
  • Löcher in den Wänden, sofern es nicht zu viele sind und diese sorgfältig ausgebessert wurden 
  • Vergilbte Tapeten
  • Schäden an Geräten, die nicht durch die Mieter:in entstanden sind

Mieterschäden zulasten der Mieter:innen

Mieter:innen haften für Schäden in der Mietwohnung, wenn sie diese selbst verursacht haben oder sie das Ergebnis einer übermässigen Abnutzung sind. Für folgendes müssen die Mieter:innen selbst aufkommen:

  • Zerbrochene Fenster
  • Brandlöcher
  • Tiefe Kratzer im Parkett
  • Schäden, die durch Haustiere verursacht wurden

Bei Schäden, die fahrlässig oder aus mangelnder Sorgfalt verursacht wurden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Mieters oder der Mieterin. Handelt es sich jedoch um grob fahrlässig verursachte Schäden, wie zum Beispiel den Herd länger unbeaufsichtigt zu lassen, musst du als Mieter:in mit Leistungskürzungen rechnen. Schäden, die durch allmähliche Einwirkung (z. B. durch sehr starkes Rauchen) entstanden sind, deckt die Versicherung nicht.

Unterschied zwischen normaler und übermässiger Abnutzung

Oft ist die Differenzierung zwischen normaler und übermässiger Abnutzung schwierig und kann zu Konflikten zwischen Vermieter:in und Mieter:in führen. In einem Streitfall können die Mieter:innen die Haftpflichtversicherung hinzuziehen.

Die Lebensdauer ist massgebend

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt nicht immer die gesamten Reparatur- und Ersatzkosten. Ist beispielsweise eine 5-jährige Tapete beschädigt und muss ersetzt werden, wird die Privathaftpflichtversicherung nur die Hälfte der Renovationskosten bezahlen. Denn die Lebensdauer einer normalen Tapete beläuft sich auf 10 Jahre.

Sogenannte Lebensdauertabellen geben hierzu nähere Auskunft.

Wichtige Tipps

Im Schadensfall solltest du deine Versicherung jeweils sofort informieren.

Beim Versicherungsabschluss solltest du zudem unbedingt auf den Selbstbehalt achten (Achtung: gewisse Versicherungen verlangen einen Selbstbehalt pro Raum und Schaden).

Ausserdem ist zu beachten, dass Schäden, die durch Haustiere entstanden sind, nicht unbedingt von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind. Dafür gibt es eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung.