Eigentumsübertragung und Beurkundung beim Hausverkauf

Eigentumsübertragung und Beurkundung beim Hausverkauf

26.02.2024

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses stehen viele rechtliche Schritte an, die erforderlich sind, um das Eigentum ordnungsgemäss von der Verkäuferseite auf die Käuferseite übergehen zu lassen. Wir zeigen dir, welche Punkte du beim Verkauf beachten musst.

Öffentliche Beurkundung des Hausvertrags

Beim Kauf eines Hauses stellt die notarielle Beurkundung einen wichtigen Schritt dar: Der Kaufvertrag zwischen Käufer:in und Verkäufer:in wird dabei durch einen Notar oder eine Notarin beglaubigt, damit dieser gemäss Schweizer Recht gültig ist.

Eine solche Beglaubigung ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern dient darüber hinaus dem Schutz beider Vertragsparteien, indem sie Fairness, Transparenz und die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen gewährleistet. Für die Beurkundung des Kaufvertrags ist die Anwesenheit beider Parteien ein Muss.

Um ihre Zustimmung zu zeigen, müssen beide Seiten den Vertrag unterschreiben. Während der Beglaubigung wird der Vertragsinhalt erläutert, die Identität der Parteien überprüft, Fragen geklärt und sichergestellt, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die notarielle Beurkundung markiert einen zentralen Moment im Immobilienverkaufsprozess, da an diesem Punkt die Grundlagen für einen rechtskräftigen und sicheren Eigentumsübergang geschaffen werden. Die Kosten hierfür trägt in aller Regel die Käuferseite.

Für die Beurkundung erforderliche Dokumente

Von Fall zu Fall können unterschiedliche Dokumente für die Beurkundung nötig sein. Die folgenden Dokumente werden für eine Beurkundung allerdings immer benötigt:

  • Der Kaufvertrag
  • Ein Gültiger Ausweis oder Reisepass
  • Ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse

Vor der Beurkundung: Wichtige Schritte

Um die Beurkundung problemlos abwickeln zu können, sind mehrere Schritte erforderlich. Diese Phase umfasst die Einigung über den Kaufpreis, die Klärung der Finanzierung sowie die Vorbereitung des Kaufvertrags.

Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen

Beim unwiderruflichen Zahlungsversprechen handelt es sich um ein verbindliches Versprechen seitens der Bank der Käuferpartei an die Verkäuferseite, dass die vereinbarte Zahlung definitiv erfolgen wird. Diese Zusage gewährt den Verkäuferinnen und Verkäufern eine zusätzliche Sicherheit, da die Zahlung unabhängig von zukünftigen Umständen garantiert ist.

Der Immobilienverkaufsprozess wird dadurch für beide Seiten sicherer und vertrauenswürdiger, denn das Versprechen betont die Verbindlichkeit der Zahlung für alle Beteiligten und schafft eine klare finanzielle Grundlage für die Planung.

Notarkosten

Die Gebühren für den Notar oder die Notarin variieren je nach Kanton, und es kann sogar innerhalb desselben Kantons Unterschiede geben. Wenn keine festen Gebühren vom Kanton vorgeschrieben sind, ist es ratsam, Kostenvoranschläge einzuholen. Zusätzlich fällt eine Gebühr für den Grundbucheintrag an, die prozentual vom Verkaufspreis berechnet wird.

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Eigentumsübertragung: Grundbucheintrag

Erst nach der Eintragung des neuen Eigentümers oder der neuen Eigentümerin im Grundbuch findet die rechtliche Übertragung des Eigentums an einer Immobilie statt. Dieser Schritt folgt auf die notarielle Beurkundung und ist für den Hausverkaufsprozess von zentraler Bedeutung. Der Hausverkauf ist erst dann abgeschlossen, wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist. 

Die Dauer der Eigentumsumschreibung, die zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen liegen kann, hängt in der Regel von der Bearbeitungszeit des zuständigen Grundbuchamtes ab. Das Grundbuchamt trägt den Eigentumswechsel anhand des notariell beurkundeten Kaufvertrags ein.

In der Regel leitet das Notariatsbüro die erforderlichen Unterlagen weiter, um die Eintragung zu veranlassen. Durch diesen Prozess wird die offizielle Dokumentation des Geschäfts gewährleistet.

Auszahlung der Hypothek

Um eine Hypothek von der Bank zu erhalten, müssen gewisse Anforderungen erfüllt und bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. In einem ersten Schritt überprüft und genehmigt die Bank die Hypothek anhand verschiedener Kriterien wie etwa der Bonität, dem Immobilienwert und weiterer Punkte.

Darüber hinaus sind ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, die Genehmigung für die Grundbucheintragung der neuen Eigentümerin oder des neuen Eigentümers sowie Versicherungsnachweise erforderlich.

Die benötigten Dokumente umfassen den Kaufvertrag, den genehmigten Kreditvertrag, einen aktuellen Grundbuchauszug, den Nachweis der Gebäudeversicherung sowie gegebenenfalls ein Wertgutachten der Immobilie.

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und genehmigt wurden, kann die Dauer bis zur Hypothekenauszahlung, abhängig von der jeweiligen Bank und der Komplexität des Kaufprozesses, variieren. Eine regelmässige und effiziente Kommunikation mit der Bank und die Bereitstellung aller notwendigen Dokumente helfen dabei, Verzögerungen vorzubeugen.

Nach der Eigentumsübertragung: Steuern und Gebühren

Nachdem eine Immobilie verkauft wurde, entstehen verschiedene Kosten und Steuern. Diese können sich von Region zu Region unterscheiden. Dazu gehören die Grundstückgewinnsteuer sowie die Handänderungssteuer, die beim Wechsel des Eigentümers oder der Eigentümerin anfällt.

Zusätzlich können Notariats- und Grundbuchgebühren für die Übertragung des Eigentums anfallen. Ein Neuantrag einer Gebäudeversicherung oder Anpassung dieser nach der Eigentumsübertragung kann zu zusätzlichen Ausgaben führen. Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld über diese potenziellen Kosten zu informieren, um für alle Fälle finanziell darauf vorbereitet zu sein.

Häufig gestellte Fragen zur Beurkundung und Eigentumsübertragung

Ist es möglich, den Kaufvertrag nach der Beurkundung noch ändern zu lassen?

Ja, grundsätzlich ist eine Änderung des Kaufvertrages nach der Beurkundung möglich. Allerdings müssen hierfür beide Parteien dieser Änderung zustimmen. Zudem muss der Kaufvertrag nach der Änderung ein weiteres Mal notariell beurkundet werden.

Kann die Verkaufspartei nach der Beurkundung vom Vertrag zurücktreten?

Nein, nach der Beurkundung ist ein Rücktritt vom Vertrag in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Spezielle vertragliche Rücktrittsklauseln oder gravierende rechtliche Mängel sind Ausnahmen, die eine Anfechtung des Vertrags ermöglichen.

Wie lange dauert es, bis der Verkaufserlös auf dem Konto gutgeschrieben wird?

Diese Dauer ist unterschiedlich. Die Zahlung erfolgt in der Regel nach der Eigentumsübertragung sowie der Erfüllung sämtlicher vertraglichen Bedingungen.

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