Grundstückgewinnsteuer: Dein Leitfaden

Grundstückgewinnsteuer: dein Leitfaden

04.01.2024

Wenn du eine Immobilie oder ein Grundstück gewinnbringend verkaufst, fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Die Höhe der Steuer ist davon abhängig, in welchem Kanton sich die Immobilie befindet und wie lange du sie bereits besitzt. In diesem Artikel erfährst du, was du über die Grundstückgewinnsteuer wissen musst und wie du sie minimieren kannst.

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Der Immobilienmarkt boomt, und viele Hauseigentümer:innen erzielen betrachtliche Gewinne beim Verkauf ihrer Immobilien. Das freut auch den Staat, denn mit jedem gewinnbringenden Verkauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung, eines Hauses fällt die Grundstückgewinnsteuer an.

So funktioniert die Grundstückgewinnsteuer

Grundstückgewinnsteuer = Verkaufspreis - Anlagekosten
Anlagekosten = Kaufpreis + wertvermehrende Investitionen + Grundeigentümerbeiträge + Maklerprovisionen + Inseratskosten + Notariatsgebühren

Grundstückgewinnsteuer: Dein Leitfaden

Wann beginnt die Grundstückgewinnsteuerpflicht?

Ab welcher Gewinnhöhe wird die Steuer überhaupt fällig? In den meisten Kantonen gibt es keinen festgelegten Mindestgewinn, ab dem die Steuer erhoben wird. Das bedeutet, dass prinzipiell jeder Gewinn, unabhängig von seiner Höhe, steuerpflichtig sein kann. Wir empfehlen dir, dich bei den kantonalen Steuerbehörden oder bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin über spezifische Regelungen zu informieren.

Weisst du, wie viel deine Immobilie wert ist? Das hilft dir dabei, die Grundstückgewinnsteuer zu berechnen. Unsere kostenlose Immobilienbewertung hilft dir dabei, einen realistischen Marktwert zu ermitteln.

Tipps zur Grundstückgewinnsteuer

1) Prüfe, welche Abzüge du in deinem Kanton geltend machen kannst. Dazu zählen wertvermehrende Aufwendungen, Grundeigentümerbeiträge, Maklerprovisionen, Inseratskosten oder Notariatsgebühren. Diese Kosten steigern die Anlagekosten und verringern in der Folge den versteuerbaren Gewinn.

2) Bewahre alle relevanten Belege auf. So kannst du die im Punkt 1 genannten Abzüge für wertvermehrende Renovationen belegen.

3) Informiere dich über deine Möglichkeiten zur Aufschiebung. Wenn die Liegenschaft innerhalb der Familie verkauft wird, kann die Steuer aufgeschoben werden. Aber Achtung: Meist fällt in der Familie der Verkaufspreis tiefer aus. Wenn das Objekt dann später an eine dritte Person verkauft wird, kann die Steuer plötzlich höher ausfallen, da die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis grösser ist.

4) Beachte die Besitzdauer. Je kürzer die Besitzdauer ist, desto höher fällt die Steuer aus. Es kann sich also lohnen, mit dem Immobilienverkauf zu warten. Die meisten Kantone gewähren ausserdem Steuerreduktionen erst nach vollendeten Jahren, nicht per Monat.
Grundsätzlich kann man also sagen, dass es sich in vielen Fällen lohnt, zu warten. Besonders wenn du das Haus erst vor weniger als zwei Jahren erworben hast. Extrembeispiel Genf: Nach 25 Jahren Besitzdauer bist du von der Grundstückgewinnsteuer befreit.

Vereinfachtes Beispiel Kanton Zürich:

Wie beeinflusst die Besitzdauer die Grundstückgewinnsteuer einer Immobilie, die im Kanton Zürich mit einem Gewinn von 150'000 CHF(49’400 CHF anfallende Steuern gemäss Tabelle) verkauft wurde?

  • Haltedauer weniger als 2 Jahre: Die Steuer erhöht sich um 25% --> 61'750 CHF
  • Haltedauer von 2 bis 5 Jahren: Keinen Einfluss auf die Steuer --> 49'400 CHF
  • Haltedauer von über 5 Jahren: Steuer reduziert sich gemäss Tabelle. Zum Beispiel nach 6 Jahren um 8% --> 45'448 CHF

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer wird in der Regel fällig, sobald der Immobilienverkauf abgeschlossen und der Gewinn realisiert ist. Das heisst, du musst die Steuer üblicherweise direkt nach dem Verkauf bezahlen. Die Fälligkeit und Zahlungsmodalität variiert jedoch von Kanton zu Kanton.

In den folgenden Fällen ist es möglich, die Steuer aufzuschieben:

1) Der Gewinn wird in eine neue Liegenschaft investiert (Ersatzbeschaffung)

2) Das Eigentum wird im Familienkreis übertragen (Ehepartner, Erbfolge)

Damit du die Grundstückgewinnsteuer im Rahmen einer Ersatzbeschaffung aufschieben kannst, musst du die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Die Liegenschaft wurde dauernd und ausschliesslich selbstgenutzt
  • Die Ersatzliegenschaft muss ebenfalls als Hauptwohnsitz dienen
  • Die Ersatzliegenschaft muss in der Schweiz liegen
  • Wenn du in eine Mietwohnung umziehst, ist ein Aufschub nicht möglich

Wie lange hast du Zeit, eine neue Liegenschaft zu kaufen?

Auch hier unterscheidet sich die Handhabung auf kantonaler Ebene. Im Kanton Zürich hast du beispielsweise zwei Jahre lang Zeit. Es ist wichtig, dass du dich über deine lokalen Gegebenheiten informierst.

Vorteile beim Aufschub

  • Der Gewinn aus dem Hausverkauf kann in der Zwischenzeit sinnvoll investiert werden (Zeitwert des Geldes).
  • Die Besitzdauer wird kumuliert. Das heisst, wenn du ein Haus nach 4 Jahren Besitzdauer verkaufst, eine neue Liegenschaft erwirbst und diese dann 12 Jahre bewohnst, wird beim Hausverkauf der neuen Liegenschaft mit einer Besitzdauer von 16 Jahren gerechnet.

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