"Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (1. Stock)"
Standort
Impasse de la Vigne C, 1898 St-GingolphWegzeit
- 6 min.Station: Saint-Gingolph (Suisse)
Umgebungsinformationen
Apotheke
7 min.Pharmacie de FranceSchule
6 min.École primaire André ZenoniÖffentliche Verkehrsmittel
5 min.St-Gingolph (Suisse)
Die Zeiten beziehen sich auf die Strecke zu Fuss.
Kosten
- Kaufpreis:
- auf Anfrage
Eckdaten
- Verfügbar ab:
- Nach Vereinbarung
- Objekttyp:
- Wohnung
- Anzahl Zimmer:
- 4.5
- Anzahl Badezimmer:
- 1
- Etage:
- 1
- Anzahl Etagen:
- 3
- Wohnfläche:
- 100 m2
- Baujahr:
- 1990
Merkmale und Ausstattung
Balkon / Terrasse
Aussicht auf den See
Aussicht auf die Berge
Rollstuhlgängig
Ruhige Lage
Kinderfreundlich
Parkplatz
Garage
Lift
Dokumente (0)
Beschreibung
1. LAGE
Saint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zum Département Haute-Savoie.
Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.
Dieses Dorf ist mit dem Auto, dem Zug oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.
Verkehrsmittel:
Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.
-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.
Schulen
Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.
Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.
Geschäfte
Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.
Auf den Höhen des Dorfes liegt das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: die Stätte besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).
2. APARTMENT-BESCHREIBUNG LOT 5155 APARTMENT NR. 23
Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und Seeblick
Eingangshalle mit Einbauschränken
Wohnzimmer mit Balkon und Seeblick
3 Schlafzimmer
1 Badezimmer
1 separates WC
1 Küche mit Balkon und Bergblick
1 Keller Nr. 13
1 Gemeinschaftswaschküche
1 gemeinsamer Fahrradraum
1 Parkplatz in der Tiefgarage (U-V oder W)(COP 688)
1 Außenparkplatz (COP 271)
3. INDIKATIVER PREIS
Wichtige Hinweis:
Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).
Indikativpreis: Fr. 510'000.-
Appartement wird frei verkauft.
Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamts sind vom Käufer zu tragen.
Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.
Renovationsfonds per 30.06.2025:
Ca. Fr. 57'000.--
Monatliche PPE-Gebühren:
Ca. Fr. 410.--/Monat
4. VERLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERSTEIGERUNG
Gebäude des OFCL
Verlauf und Grundsätze der Versteigerung:
I. Anforderungen an die Kaufangebote
Wenn Immobilien des Bundesamts für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben sein und innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel oder E-Mail) beim benannten Dienst eingereicht werden.
Nur die innerhalb der festgelegten Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:
- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bietenden nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;
- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikativen Verkaufspreis anzubieten);
- kurzer Zeitplan bezüglich der Übertragung der Erträge und Risiken;
- Informationen über die beabsichtigte Nutzung oder Umnutzung;
- uneingeschränkte Zustimmung zum detaillierten Verfahren der Versteigerung sowie zu den Richtlinien des Kaufvertrags und diesem Dokument "Gebäude des OFCL - Verlauf und Grundsätze der Versteigerung"; - rechtsgültige Unterschrift.
II. Verlauf der Versteigerung
Wenn innerhalb der festgelegten Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer über seine Entscheidung schriftlich. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Aufruf zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.
Nach dem ersten Aufruf zur Angebotsabgabe und im Falle eines zweiten Aufrufs werden alle Interessenten, die innerhalb der festgelegten Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.
Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Aufruf ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Aufrufen eingeladen. Die im Rahmen der neuen Aufrufe abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.
Die eingereichten Angebote werden gemäß den geltenden Prozessen des OFCL bearbeitet.
Während der Verhandlungen über den Verkauf ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote preiszugeben.
Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.
Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL zu bestätigen.
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht. Wenn es nicht genügend Angebote erhält, behält es sich das Recht vor, den Verkauf abzusagen.
III. Vertragsabschluss
Die endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:
- amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;
- aktuelle Ausgabe aus dem Handelsregister für juristische Personen.
Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn kein Kaufvertrag aufgrund eines Verschuldens des interessierten Käufers abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht erstattet (Strafzahlung).
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.
Es obliegt dem Käufer, gegebenenfalls die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umnutzung der Immobilie zu beschaffen.
Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Versicherungspolice gibt.
Bundesamt für Bauten und Logistik
OFCL
5. HAFTUNGSABLEHNUNG
Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen kein vertragliches Versprechen dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt.
6. WEITERE INFORMATIONEN
- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis zum 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis
- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis
- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis
- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jede Gewähr verkauft; keine Reklamationen können hinsichtlich einer Anpassung an die Normen oder möglicher Arbeiten gestellt werden, alle Kosten für eine mögliche Sanierung oder Anpassung sind vom Erwerber zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..
- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen
- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen
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Kontakt
Stéphane JAQUEROD
- Inseratenummer
- 4003287939
- Objekt-Ref.
- 1er étage











