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Prezzo su richiesta
4312 Magden

Herrliches Grundstück mit Altbestand

Dieses herrliche Grundstück mit einer Grösse von 1?010 m2 an Hanglage, mit einem Bungalow aus dem Jahr 1963, bietet die perfekte Möglichkeit für einen Neubau. Die Parzelle liegt im Osten des Dorfes an einem nach Südwesten abfallenden Gelände.Folgende Highlights erwarten Sie:- Exklusive Wohngegend-Unverbaubare Weitsicht-Keine Architekturverpflichtung-Sonnige und zentrale Lage-Zufahrt über zwei Strassen möglichDie Gemeinde Magden, ein Dorf mit einer über 1?200-jährigen Geschichte und heute etwa 4?000 Einwohnern, liegt im Nordwesten des Kantons Aargau und gehört zum Bezirk Rheinfelden. Die Ortschaft grenzt an die Aargauer Gemeinden Rheinfelden, Möhlin und Olsberg sowie an die Baselbieter Gemeinden Wintersingen, Nusshof, Hersberg und Maisprach. Die steuergünstige Gemeinde wird wegen der Nähe zur Natur und zur deutschen Grenze als sehr beliebte Wohnlage im Kanton Aargau bezeichnet. Die zentrale Lage und einegute Anbindung zum ÖV bieten Ihnen beste Voraussetzungen für Ihre Mobilität. Über die Autobahn A2 erreichen Sie die Städte Basel in ca. 20 Minuten und Zürich in ca. einer Stunde. Die Bushaltestelle Magden Post liegt in unmittelbarer Nähe, von wo aus Sie der Bus innerhalb von ca. 7 Minuten nach Rheinfelden bringt.Seit 1998 trägt Magden das Energiestadt - Label für Nachhaltigkeit. Die Gemeinde soll nur innerhalb bestehender Grenzen entwickelt werden und seinen dörflichen Charakter nicht verlieren. Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten sind vielseitig. Jogger, Spaziergänger und Mountainbiker finden reichlich Abwechslung. Zwei Sporthallen, der Fussballplatz, ein öffentliches Freibad und das aktive Vereinsleben im Ort runden das lokale Freizeitangebot ab.Wenn Sie mehr über diese tolle Liegenschaft erfahren möchten, senden wir Ihnen gerne die Dokumentation zu.

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CHF 1’960.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.