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CHF 3’000’000.–
Ahornweg 3, 6353 Weggis

Bauland an wunderbarer Aussichtslage

Schön gelegenes und grosses Bauland-Grundstück an herrlicher Aussichts-Lage im ruhigen und sonnigen Wohnquartier Riedsort in Weggis. Die Aussicht erstreckt sich über den Vierwaldstättersee und in die Innerschweizer Berge bis hin zum Pilatus. Die Parzelle befindet sich an einer Hanglage in idealer Süd-West Ausrichtung und wird dadurch optimal besonnt. Die Umgebung bietet viel Grün und absolute Ruhe. Die Erschliessung mit ÖV ist durch einen Quartierbus-Linie geregelt, die ab Mitte 2023 über die 100 m entfernte Haltestelle ganztags im Stundentakt nach Weggis Zentrum fahrt. Das Gebiet Riedsort ist zudem ein schönes Wander- und Bikegebiet. Hier finden Sie die Erholung pur!Aktuelle Bebauung:Das Grundstück ist aktuelle mit einem 5.5 Zimmer-Einfamilienhaus aus dem Jahr 1965 bebaut, welches im Jahr 1975 durch einen Anbau erweitert und im Jahr 2008 energetisch saniert wurde (inkl. neuer Wärmepumpenheizung). Die Parkierung ist aktuell über einen Parkplatz direkt am Ahornweg geregelt.Eckdaten des Grundstücks zur Nutzung als Bauland:- Voll erschlossenes Bauland- Fläche: 2'632 m2- Zone: W2B (zweigeschossige Wohnzone B)- Sichtbare Geschosse: Talseits sind 2 sichtbare Geschosse (Unter- und Voll- geschosse) zulässig- Dachgeschoss: Zusätzlich kann ein Dach- oder Attikageschoss realisiert werden- Ausnützungsziffer: 0.2- Grenzabstand: 4m- Grenzabstand zur Strasse: 5m- Max. Gebäudelänge: 20m- Max. Bauhöhen: Ab höchstem Terrain zur Dachtraufe 8m, zum First 11m- Lärmempfindlichkeitsstufe: II- Kein Eintrag im Kataster der belasteten StandorteRealisierbare Wohnfläche:- Es kann eine Bruttogeschossfläche von 526 m2 (2'632 m2 x 0.2) erstellt werden (BZR Weggis 2021, Art. 10, W2B)- Falls das Unterschoss nicht mehr als 2/3 zum gewachsenen Terrain herausragt, gilt es nicht als Vollgeschoss und dessen Fläche gilt als zur AZ-Rechnung nicht anrechenbar (PBG §138 Abs. 1)- Ausgenommen bleibt eine Mehrfläche des UG's, welche 110% des darüberliegenden Vollgeschosses übersteigt. Diese Mehrfläche gilt als anrechenbar (PBV §A1-10 Abs. 1a)WICHTIG - Bauverbots-Bereich: - Zum östlich gelegenen Grundstück GB-636 besteht ein Bauverbotsbereich von 20m Abstand zu dessen Grenze resp. zu Messpunkt 1775 und 1776 - Auf der Fläche des Grenzabstand von 4m besteht ein gänzliches Bauverbot (siehe beigelegten Plan)Trotz der beiden Bauverbote steht eine beträchtliches Baufeld zur Verfügung. An der südlichen und westlichen Grenze des Grundstücks befinden sich aktuell diverse höhere Bäume, welche sich aber auf dem eigenen Grundstück befinden und der Eigentümer entsprechend (ev. mit Bewilligung) darüber verfügen kann.Am der nord-östlichen Ecke der Parzelle (beim Ahornweg) wird der Nachbarparzelle 1406 noch ein Grenzbaurecht gewährt, damit dessen Aussenparkplatz mit einen Dach (Carport) versehen werden kann.Der Ahornweg wird im Jahre 2023 von der Gemeinde Weggis an eine neu zu gründende Strassengenossenschaft der Anrainer übergeben. Die Gründungsaktivitäten hierfür sind im Gange.

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