Nebenkosten und Versicherungen

26.03.2020

Ein anderes wichtiges Thema sind die Nebenkosten und Versicherungen. Thomas Graf vom Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT hält dazu fest: «Die Kosten für Gebäudeversicherungen, Steuern, Serviceabos oder auch der noch teilweise gefüllte Öltank werden abgerechnet.»

Anteilsmässige Kostenabrechnung

Laut Graf sollte dazu der Verkäufer eine anteilmässige Abrechnung all dieser Kosten erstellen. D. h. der Käufer muss für einen entsprechenden Teil des Jahres, wo er bereits Eigentümer ist, die Kosten übernehmen. Findet die Eigentumsübertragung Ende Jahr statt, so hat der bisherige Besitzer natürlich eine grössere Vorleistung erbracht als bei einer Übergabe Anfang Jahr.

Kaufpreis: Kostenanteil berücksichtigen

Ob dies auf den Franken und Rappen genau verrechnet werden soll, bleibt Ermessenssache. In der Praxis ist es natürlich einfacher, diesen Kostenanteil bereits beim Kaufpreis zu berücksichtigen. Genauso wie bei Mietwohnungen sollte man das Elektrizitätswerk und die Stromversorgung benachrichtigen und den Zählerstand ablesen lassen. Es ist Sache des Verkäufers, Serviceabonnemente von Apparaten oder der Heizung zu kündigen.

Vorsicht: Deckungslücke vermeiden!

Häufig vergessen geht die Regelung von Versicherungen. Thomas Graf sagt: «Die Gebäudeversicherung ist in fast allen Kantonen obligatorisch und wird übernommen.» Alle anderen Versicherungen wie Haftpflicht, Gebäude-Wasser etc. enden allerdings mit der Eigentumsübertragung.

Der Käufer sollte daher seinen Versicherungsagenten kontaktieren und die nötigen Versicherungen abschliessen. Entscheidend ist also auch hier, nichts Wichtiges zu vergessen, wie Thomas Graf ausführt: «Der neue Eigentümer muss die Versicherungen frühzeitig regeln, damit keine Deckungslücke entsteht.»