Dossier mit Unterlagen

26.03.2020

Wie bei vielen anderen Dingen ist es letztlich auch bei einer Immobilienübergabe der Ton, der die Musik macht. Der neue Eigentümer wird es natürlich schätzen, wenn er ein Dossier mit Unterlagen erhält. Dazu gehören vor allem:

  • Betriebsanleitungen von Geräten
  • Garantiescheine
  • Pläne und Grundrisse des Gebäudes
  • Verzeichnis von Handwerkern und Lieferanten von Bauteilen
  • Versicherungspolicen
  • Schlüssel für alle Türen, für Nebenräume, Garage etc.
  • bei Stockwerkeigentum: Reglemente, Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft, Protokolle der Versammlungen über wichtige Beschlüsse

Und die Hypothek?

Die Regelung von Hypotheken und Schuldbriefen ist meist Sache der involvierten Banken. Sehr unkompliziert sind im Fall einer Handänderung variable Hypotheken: Hier gilt je nach Bank eine Kündigungsfrist von nur drei bis sechs Monaten.

Wenn die Immobilie hingegen mit Festhypotheken oder mit anderen Hypotheken von längerer Laufzeit finanziert ist, kann es komplizierter werden. De facto hat der Verkäufer oft nur die Wahl, seiner Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen (für die ausserterminliche Vertragsauflösung), oder den neuen Eigentümer dazu zu bewegen, die bestehende Finanzierung zu übernehmen.

Hypothek ist Sache des Verkäufers

Vor allem wenn die schon bestehende Hypothek zu günstigen Konditionen abgeschlossen werden konnte, hat der neue Eigentümer sicher allen Grund, die bestehende Hypothek fortzuführen. Die Frage der Hypothek ist aber in erster Linie ein Problem des Verkäufers. Ein Entgegenkommen des Käufers ist natürlich freiwillig und muss je nach dem auch beim Kaufpreis berücksichtigt werden.