Maklervertrag kündigen: Darf ich das?

04.01.2024

Ein Maklervertrag kann bei der Suche nach einem neuen Zuhause oder dem Verkauf einer Immobilie hilfreich sein. Doch was passiert, wenn du mit den Leistungen des Maklers oder der Maklerin unzufrieden bist oder selbst Käufer:innen oder Mieter:innen gefunden hast? Darfst du den Maklervertrag einfach kündigen? In diesem Blogbeitrag erfährst du alles Wichtige zum Thema Maklervertrag kündigen.

Wann kann ich den Maklervertrag kündigen?

Wann und warum kann ich den Maklervertrag kündigen?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen du deinen Maklervertrag kündigen darfst. Vielleicht bist du mit den Leistungen des Maklers oder der Maklerin unzufrieden, oder du hast eigenständig Käufer:innen oder Mieter:innen gefunden. Es kommt auch vor, dass sich die persönliche Situation ändert und du die Immobilie doch nicht verkaufen oder vermieten möchtest.

Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für Maklerverträge?

Die Kündigungsfristen für Maklerverträge können variieren. Bei unbefristeten Verträgen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei befristeten Verträgen kann der Vertrag normalerweise nicht vor Ende der Laufzeit gekündigt werden, es sei denn, es wurden andere Bedingungen vereinbart.

Wie kann ich einen Maklervertrag kündigen?

Ein Maklervertrag kann üblicherweise schriftlich gekündigt werden. Ein einfacher Brief, ein Fax oder eine E-Mail genügen. Wichtig ist eine klare Formulierung der Kündigung mit Angabe des Datums. Ein Einschreiben wird empfohlen, um einen Nachweis zu haben.

Eine schriftliche Kündigung ist immer ratsam, um Missverständnisse zu vermeiden. Mündliche Kündigungen können zu Komplikationen führen und sind rechtlich nicht immer abgesichert. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist möglich, jedoch ist der Nachweis über den Zugang schwieriger.

Obwohl es keine gesetzliche Pflicht gibt, den Grund der Kündigung anzugeben, kann es in manchen Fällen hilfreich sein. Insbesondere bei einer ausserordentlichen Kündigung solltest du die Gründe ausführlich darlegen.

Welche Kosten fallen bei der Kündigung des Maklervertrages an?

Die Kündigung eines Maklervertrages kann je nach Situation und vertraglichen Vereinbarungen Kosten verursachen. 

  • Zahlung von Schadensersatz bei vorzeitiger Kündigung: Eine vorzeitige Kündigung kann zur Zahlung von Schadensersatz führen, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen
  • Zahlung von Aufwendungsersatz oder Aufwandsentschädigung: Eine Kündigung kann zur Zahlung von Aufwendungsersatz führen, wenn der Makler bereits Kosten aufgewendet hat, z.B. für Fotografen.
  • Unzulässig: Zahlung von einer Konventionalstrafe: Die Zahlung einer Konventionalstrafe bei Kündigung ist normalerweise unzulässig, es sei denn, es liegt eine Vertragsverletzung vor.
  • Zahlung von Provision bei späterem Verkauf: Auch nach der Kündigung kann eine Provision fällig werden, wenn der Verkauf auf die Tätigkeiten des Maklers oder der Maklerin zurückgeht. Die genaue Höhe hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Musterkündigungsschreiben für einen Maklervertrag

Ein wirksames Kündigungsschreiben für einen Maklervertrag sollte klar formuliert sein und einige wichtige Informationen enthalten. Hier sind die wesentlichen Elemente, die in einem Kündigungsschreiben enthalten sein sollten:

  1. Deine vollständige Adresse: Damit der Makler oder die Maklerin weiss, wer die Kündigung sendet.
  2. Das Datum: Der Tag, an dem du das Schreiben sendest, da dies für die Berechnung der Kündigungsfrist wichtig ist.
  3. Die Anschrift des Maklerbüros: Damit dein Schreiben an die richtige Stelle gelangt.
  4. Die Betreffzeile: In der du klarstellst, dass es sich um eine Kündigung des Maklervertrags handelt.
  5. Die Vertragsdaten: Einschliesslich der Vertragsnummer und des Datums des Vertragsabschlusses.
  6. Die Kündigungsfrist: Wenn eine Kündigungsfrist in deinem Vertrag steht, solltest du diese auch in deinem Schreiben angeben.
  7. Deine Unterschrift: Ein Kündigungsschreiben muss immer unterschrieben sein, ansonsten ist es ungültig.
  8. Eine Bitte um Bestätigung: Du solltest den Makler oder die Maklerin bitten, den Erhalt und die Akzeptanz der Kündigung zu bestätigen.

Erinnere dich daran, das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über das Versanddatum zu haben.
 

Nach der Kündigung: Haus- oder Wohnungsverkauf auf eigene Faust

Nach der Kündigung deines Maklervertrags überlegst du vielleicht, ob du den Verkauf deiner Immobilie selbst in die Hand nimmst. Der Verkauf ohne Makler:in kann eine bereichernde Erfahrung sein, bei der du die volle Kontrolle behältst und Maklerprovisionen sparst. Aber es erfordert auch Engagement, einen guten Überblick über den Markt und Verhandlungsgeschick.

Um dich bei diesem Schritt bestmöglich zu unterstützen, haben wir eine umfassende Anleitung zum Hausverkauf ohne Makler erstellt. Entdecke dort nützliche Tipps und Ratschläge, um deinen Verkauf erfolgreich und stressfrei zu gestalten.

Häufige Fragen zur Kündigung vom Maklervertrag

Kann man von einem Maklervertrag zurücktreten?

Ja, man kann grundsätzlich von einem Maklervertrag zurücktreten. Allerdings hängen die Konsequenzen von den vertraglichen Vereinbarungen ab. In vielen Fällen kann eine vorzeitige Kündigung zu Schadenersatzforderungen führen.

Wie lange ist man an einen Maklervertrag gebunden?

Die Bindungsdauer an einen Maklervertrag variiert und ist in der Regel im Vertrag selbst festgelegt. Bei einem Maklervertrag ohne festgelegte Laufzeit kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Welche Maklerverträge können widerrufen werden?

Grundsätzlich können Maklerverträge, die ausserhalb von Geschäftsräumen oder online abgeschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem du den Vertrag unterschrieben hast.

Welche Kosten sind mit der Kündigung eines Maklervertrags verbunden?

Die Kosten, die bei der Kündigung eines Maklervertrags anfallen, können variieren. Sie hängen von den spezifischen Bedingungen deines Vertrags ab. Es können Kosten für bereits erbrachte Leistungen oder eine vertraglich vereinbarte Aufwandsentschädigung anfallen.

Welche rechtlichen Aspekte sollte ich bei der Kündigung meines Maklervertrags beachten?

Bei der Kündigung eines Maklervertrags solltest du vor allem die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen beachten. Darüber hinaus ist es ratsam, die Kündigung immer schriftlich vorzunehmen und per Einschreiben zu versenden, um im Zweifelsfall einen Nachweis zu haben. Sollte im Vertrag eine Konventionalstrafe bei einer Kündigung vereinbart sein, ist zu prüfen, ob diese zulässig ist. Wir empfehlen dir, bei Unklarheiten juristischen Rat einzuholen.