• A three-story white building with blue shutters and balconies, surrounded by greenery and trees.
  • Modern kitchen with white cabinets, wooden flooring, and a black countertop. Features a sink with a modern faucet, an oven, and large windows offering a view of greenery.
  • Modern bathroom with a sink, toilet, bathtub, and showerhead. Features a sleek design with a dark countertop and light-colored tiles.
  • Empty hallway with wooden flooring, white walls, and a closed door leading to another room. A radiator is visible on the left wall, and a window allows natural light to enter.
  • Balcony with wooden decking, white railing, metal handrail, and view of a residential area with houses, trees, and parked car.
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"Versteigerung einer 3 Zimmer Gartenwohnung in Dietikon"

Kaufpreis
auf Anfrage
Zimmer
3

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Standort

Vorstadtstrasse 1, 8953 Dietikon

Wegzeit

  • 7 min.Station: Oetwilerstrasse

Umgebungsinformationen

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    6 min.Denner
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  • Schule

    9 min.Schule Steinmürli
  • Öffentliche Verkehrsmittel

    7 min.Oetwilerstrasse

Die Zeiten beziehen sich auf die Strecke zu Fuss.

Kosten

Kaufpreis:
auf Anfrage

Eckdaten

Verfügbar ab:
Nach Vereinbarung
Objekttyp:
Wohnung
Anzahl Zimmer:
3
Etage:
EG

Merkmale und Ausstattung

  • Balkon / Terrasse

  • Ruhige Lage

  • Altbau

Dokumente (0)

Beschreibung

In einer Grundpfandverwertung erfolgt eine Versteigerung über das Betreibungsamt Dietikon.

Steigerungsobjekt

3 Zimmerwohnung mit Gartenzugang im EG (Hochparterre), Vorstadtstrasse 1, 8953 Dietikon

Grundbuch Blatt Nr. 6970, EGRID 667709848613

Stockwerkeigentum 114/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 6904, Kat. Nr. 11304, EGRID CH475577706149

Besichtigungen der Liegenschaft

Dienstag, 18. August 2026, 14.00 Uhr und Mittwoch, 4. November 2026, 15.00 Uhr

Besammlung beim Eingang der Vorstadtstrasse 1, 8953 Dietikon

Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses

vom 5. Oktober 2026 bis 14. Oktober 2026 auf dem Betreibungsamt Dietikon (telefonische Voranmeldung nötig)

Tag und Zeit der Steigerung

Donnerstag, 19. November 2026, 14.00 Uhr

Steigerungslokal

Betreibungsamt Dietikon, Neumattstrasse 24, 8953 Dietikon, Sitzungszimmer

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung

CHF 670'000.00

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.

Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 50'000.00 zu leisten:

a)     durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamtes Dietikon, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder

b)     CHF 50'000.00 in bar

Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH10 0900 0000 8001 6606 1, Betreibungsamt Dietikon, Neumattstrasse 24, 8953 Dietikon) oder bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 14 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 3. September 2026 beim Betreibungsamt Dietikon, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.

Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.

Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

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Kontakt

Betreibungsamt Dietikon

Inseratenummer
4003361978
Objekt-Ref.
79rsh.ezxuw

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