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CHF 2’337’000.–
5624 Bünzen

Einzigartige Investitionschance: Bauland mit Vorstudie in Bünzen

Wir präsentieren eine herausragende Investitionsmöglichkeit in Bünzen, Kanton Aargau: Ein Bauland mit einer vorhandenen Vorstudie, das eine seltene Chance für Investoren darstellt. Dieses Objekt umfasst derzeit fünf Einheiten, darunter ein Gewerbe und vier Wohneinheiten. Alle Wohneinheiten sind bereits vermietet, was eine sofortige Einnahmequelle für den neuen Eigentümer sichert, während das Gewerbeobjekt das Potential für eine individuelle Nutzung oder Vermietung bietet.Das Grundstück befindet sich in einer Lage mit grossem Entwicklungspotential, was es zu einer attraktiven Investition für die Zukunft macht. Der besondere Reiz dieses Angebots liegt in der Flexibilität, die es bietet: Da die Vorstudie und die Bewilligungsphase noch nicht abgeschlossen sind, besteht für den Käufer die Möglichkeit, eigene Änderungen und Anpassungen am Projekt vorzunehmen. Dies bietet die einzigartige Chance, das Projekt nach eigenen Vorstellungen zu formen und einen signifikanten Einfluss auf das Endresultat zu nehmen.Die Einzelheiten des Grundrisses und die spezifischen Möglichkeiten für das Projekt können den beiliegenden Unterlagen entnommen werden. Diese bieten einen detaillierten Überblick über die bestehenden Strukturen und das volle Potential des Grundstücks.Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, in dieses vielversprechende Immobilienprojekt in Bünzen zu investieren. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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CHF 1’494’450.–
Landhausstrasse 4, 4663 Aarburg

Dreifamilienhaus mit Schopf und Garage

Wirtschaftliches Baualter45 Jahre = 1979Unter wirtschaftlichem Baualter versteht man das Alter einer Baute, unter Berücksichtigung des Erstellungsjahres, der Altersentwertung infolge Abnützung und Altersschäden, unzeitgemässen Ausbaustandes, sowie Verjüngung infolge Umbau und Renovation.Bei neueren Gebäuden ist das wirtschaftliche Alter in der Regel identisch mit dem effektiven Alter.Bei älteren Gebäuden, besonders wenn modernisiert wurde, ist das wirtschaftliche Alter zu bestimmen.Besonnung und AussichtDie Liegenschaft wird mehrheitlich gut besonnt, mit einer Einschränkungen durch den Zusammenbau mit der Nachbarliegenschaft.AusbaustandardKüchenEinbauküchen, jeweils mit einfacher Geräteausstattung: • Backofen, Glaskeramik-Kochfeld, Spülbecken, Kühlschrank (im EG Küche mit Geschirrspüler) Badezimmer • Waschtisch/Möbel, Spiegel, Duschwanne, Klosett, Handtuchradiator (im EG mit Doppelwaschtisch und Spiegelschrank) BodenbelägeDie Bodenbeläge sind gemischt und den verschiednen Nutzungen angepasst: • Laminat, Teppich, Platten BildungIn Aarburg können der Kindergarten, die Primarschule und die Oberstufe (Real-/Sekundar- und die Bezirksschule) besucht werden. Die nächstgelegenen Kantonsschulen (Gymnasien) befinden sich in Aarau und Zofingen.EinkaufsmöglichkeitenIm Ort besteht die Möglichkeit für den täglichen Einkauf. Für grössere Einkäufe stehen das nahe Oftringen, Olten, Zofingen und Rothrist zur Verfügung.

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CHF 1’780.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.