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CHF 1’850.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.

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CHF 511’200.–
Bergstrasse, 5085 Laufenburg

Baureifes, erhöht und ruhig gelegenes Bauland in der Dorfkernzone ohne AZ-Beschränkung

Das erhöht gelegene Grundstück mit 595 m² Fläche befindet sich unweit des Dorfzentrums. Die gesamte Infrastruktur mit Bushaltestelle, Kindergarten, Primarschule und Einkaufsladen ist in bequemer Gehdistanz zu erreichen. Die nächst grösseren Gemeinden sind Laufenburg, Frick sowie die Stadt Brugg, welche in 6 resp. 16 Fahrminuten zu erreichen sind. Die Parzelle findet sich in der Dorfkernzone, welche für die Erhaltung des Ortskerns und für Wohnen, mässig störendes Gewerbe und Landwirtschaft bestimmt ist. Das am Rand erschlossene Bauland erlaubt drei Vollgeschosse und ist für ein Ein- oder Doppelfamilienhaus, Zweifamilien- oder gar einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten geeignet. Vorteilhafterweise regelt eine der Dienstbarkeiten, dass südwestseitig maximal zwei Meter näher an die Parzellengrenze gebaut werden kann. Ebenfalls kann zwischen den Parzellen Nr. 721 und 1200 eine eingeschossige Baute, wie möglicherweise ein Autounterstand mit der Grösse 5.50 Meter x 5.20 Meter bis zu dreissig Zentimeter an die Grundstücksgrenze erstellt werden. Die entsprechenden Grundbuchbelege können bei der Verkaufsbeauftragen auf Wunsch eingesehen sehen. Hat dieses spannende Baulandgrundstück Ihr Interesse geweckt? Gerne bedienen wir Sie mit den detaillierten Verkaufsunterlagen und stehen Ihnen bei ergänzenden Fragen zur Verfügung.