So versicherst du dein Wohneigentum gut und günstig

27.01.2023

Mehrere Schweizer Versicherungen werben für den Abschluss einer Gebäuderechtsschutz-Versicherung. Das kann sinnvoll sein – doch es gibt wesentlichere Policen für Stockwerkeigentümer*innen und Hausbesitzer*innen. Wir sagen dir, welche Risiken du obligatorisch versichern musst und was sinnvoll ist.

So versicherst du dein Wohneigentum gut und günstig

Bernhard Bircher-Suits

Mit Werbeslogans wie «beruhigende Sicherheit für Ihr Zuhause» oder «Wohneigentum bedenkenlos vermieten» verführen Schweizer Versicherungen Wohneigentümer*innen zum Abschluss einer sogenannten Gebäuderechtsschutz-Versicherung. Das Verkaufsargument der Anbieter: Konflikte rund ums Wohneigentum seien häufig und liessen sich dank Gebäude-Rechtsschutzversicherung einfach und für Versicherte kostengünstig lösen. Doch wie wichtig ist eine solche Gebäuderechtsschutz-Versicherung für Private wirklich?

Wie versichere ich mein Wohneigentum? Existenzbedrohende Risiken haben Priorität!

Professor Hato Schmeiser vom Institut für Versicherungswirtschaft der Uni St. Gallen sagt dazu: «Priorität für Wohneigentümer hat die Versicherung von Risiken, die elementarer Natur sind wie Feuer, Hochwasser oder Sturm – also für jemanden finanziell existenzbedrohend sind. Rechtsstreitigkeiten gehören nicht zu den Grossrisiken eines Hausbesitzers. Eine Rechtsschutzversicherung kann nützlich sein, ist aber kein Muss.» Grundsätzlich gilt: Es ist nicht sinnvoll, Anwalts- und Prozesskosten nur für einen kleinen Bereich zu versichern. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wohneigentum können zusammen mit anderen Rechtsgebieten wie etwa Arbeitsrecht, Mietrecht und Strassenverkehrsrecht mit einer einzigen Police gedeckt werden. Eine solche Rechtsschutzversicherung kostet zwischen 200 und 400 Franken pro Jahr. Je nach Angebot sind damit auch Unkosten für Rechtsstreitigkeiten rund ums Wohneigentum abgedeckt.

Unser Tipp: Vor Versicherungsabschluss immer die Ausschlussklauseln im Vertrag im Detail prüfen.

Was benötigen Haus- und Wohnungseigentümer*innen wirklich?

In der Schweiz leben gemäss Bundesamt für Wohnungswesen 42 Prozent der Bevölkerung im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Doch welche Versicherungen sind für Wohneigentümer*innen obligatorisch oder zumindest sinnvoll? Falls du ein Eigenheim oder eine Wohnung besitzt, kannst du zwar getrost auf eine Rechtschutzversicherung verzichten. Deine hohe Investition solltest du aber gut schützen. Die wichtigsten Policen sind die Gebäude-, die Wasser- und die Haftpflicht-Versicherung. Die unabdingbare Police für alle Wohneigentümer*innen in der Schweiz ist die Gebäudeversicherung. Sie übernimmt die Kosten bei Schäden an Gebäuden, die durch Feuer, Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Steinschlag, Felssturz, Sturm und Hagel entstehen. Schäden, die nicht als Folge von Elementarereignissen entstanden sind, werden in der Regel nicht von der Gebäudeversicherung getragen.

Gut zu wissen: Stockwerkeigentümer*innen müssen die Gebäudeversicherung gemeinsam abschliessen.

Achtung: Obwohl ein Erdbeben ein Elementarereignis ist, werden Schäden, die durch Erdbeben entstanden sind, in der Regel nicht von der Gebäudeversicherung übernommen. Möchtest du diesen Fall absichern, musst du eine zusätzliche Erdbebenversicherung abschliessen.

Unser Tipp: Prüfe vorher online dein Erdbebenrisiko beim Schweizer Erdbebendienst.

Gebäudeversicherung: in 22 Kantonen obligatorisch

In 22 Schweizer Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Kantone ohne Obligatorium sind: Genf, Tessin, Appenzell-Innerrhoden und das Wallis. Aber auch ohne Versicherungspflicht ist eine Gebäudeversicherung eine Notwendigkeit. In 19 Kantonen gibt es kantonale Gebäudeversicherungen, die im Monopol Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. Beruhigend zu wissen: Die Prämienhöhe ist in Relation zum möglichen Maximalschaden einer totalen Zerstörung durch Feuer bescheiden.

Ein Beispiel: Im Kanton Zürich kostet die Prämie für ein Haus mit einem Versicherungswert von rund 875 000 Franken im Jahr 2023 ca. 260 Franken. Wichtig: Der Versicherungswert deiner Immobilie sollte mehr oder weniger beim Neuerstellungswert liegen. Immerhin: Bei den meisten Gebäudeversicherungen ist das Gebäude zum Neuwert versichert. Das heisst zum «Ersatzwert» (ortsüblicher Bauwert) zum Zeitpunkt des Schadenfalles. In den sieben Kantonen GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW – sogenannte GUSTAVO-Kantone – muss die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschaden bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.

Unser Tipp: In diesen Kantonen kannst du durch das Vergleichen der Prämien Geld sparen.

Gebäudeversicherung: Was passiert bei Handänderung?

Käuferinnen und Käufer von Wohneigentum sollten beachten: Gemäss Artikel 54 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes geht die Police bzw. der Versicherungsvertrag vom bisherigen Versicherungsnehmer bzw. dem Liegenschaftsverkäufer auf den neuen Eigentümer bzw. die Liegenschaftskäuferin über. Die Kaufpartei wird somit automatisch neue Versicherungsnehmerin, sofern diese den bestehenden Vertrag nicht innert 30 Tagen nach Handänderung schriftlich kündigt. Mit dieser im Jahr 2009 eingeführten neuen gesetzlichen Regelung verhindert der Gesetzgeber, dass bei Handänderungen von Immobilien eine folgenschwere Versicherungslücke entstehen kann.

Gebäudewasser-Versicherung ist empfehlenswert

Freiwillig, aber sehr zu empfehlen ist für Wohneigentümer*innen die Gebäudewasser-Versicherung. Wenn in einem Haus Wasser aus einer Leitung ausläuft, können Wände und Böden stark beschädigt werden. Dagegen kann man sich bei privaten Versicherungsgesellschaften versichern. In den Kantonen Aargau, Baselland, Bern und Glarus ist das auch bei der kantonalen Gebäudeversicherung möglich.

Haftpflichtversicherung als Zusatz zur Privathaftpflicht abschliessen

Als Gebäudeeigentümer*in haftest du, wenn jemand durch dein Gebäude zu Schaden kommt – etwa durch herabfallende Ziegel. Deshalb ist die Haftpflichtversicherung für Hauseigentümer*innen ein Muss. Sie kann als Zusatz zur Privathaftpflicht abgeschlossen werden. Diese empfiehlt sich auch Nicht-Eigentümer*innen. Und wie für Mieter*innen gilt auch für Wohneigentümer*innen: Den Hausrat solltest du unbedingt gegen Feuer- und Wasserschaden mit einer Hausratpolice versichern. Jochen Pernegger, Managing Director von FinanceScout24, ergänzt: «Dein Mobiliar ist nicht durch eine Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung gedeckt. Hausrat- und Haftpflichtversicherung können einzeln oder auch im Paket abgeschlossen werden. Es lohnt sich daher zu vergleichen, ob eventuell bereits bestehende Versicherungen im Kombi-Angebot günstiger sind als einzeln.» Wer Wohneigentum neu baut oder renoviert, braucht weitere Policen wie zum Beispiel eine Bauversicherung. 

Mehr zum Thema Versicherungen erfährst du hier.

Die wichtigsten Versicherungen für Haus- und Stockwerkeigentümer*innen im Überblick

Gebäudeversicherung

  • Versichertes Risiko: Schäden am Gebäude durch Feuer- und Elementarereignisse
  • Fallbeispiel: Ein Blitz verursacht ein Feuer im Dachstock
  • Unsere Empfehlung: In 22 Kantonen obligatorisch. Auch ohne Obligatorium unbedingt abschliessen

Gebäude-Haftpflichtversicherung

  • Versichertes Risiko: Schäden, die Dritten durch das Gebäude erleiden
  • Fallbeispiel: Ziegel fällt vom Dach und trifft Passanten
  • Unsere Empfehlung: Unbedingt abschliessen

Hausratversicherung

  • Versichertes Risiko: Schäden am Hausrat durch Feuer, Wasser oder Diebstahl
  • Fallbeispiel: Ein Feuer in der Küche zerstört die Küchenmöbel
  • Unsere Empfehlung: Sehr empfehlenswert

Gebäudewasserversicherung

  • Versichertes Risiko: Schäden am Gebäude durch Wasser aus Leitungen, Regen, Schnee und Schmelzwasser.
  • Fallbeispiel: Ein Leitungsbruch beschädigt Wände und Boden
  • Unsere Empfehlung: Sehr empfehlenswert

Gebäudebeschädigung (Einbruch und Glasversicherung)

  • Versichertes Risiko: Schäden an der Gebäudehülle
  • Fallbeispiel: Einbrecher beschädigt Fenster
  • Unsere Empfehlung: Prüfenswert, in Hausratversicherung einschliessen