Normen und Budgets klären

19.03.2020

Für Immobilien und Bauwerke kommen heute viele technische Vorschriften und Normen zum Tragen. Entgegen einem populären Irrtum gelten von zwingenden gesetzlichen Auflagen abgesehen viele Normen nur dann, wenn sie vertraglich vereinbart sind.

Normenpräzisierung

Deshalb sollte man festhalten, dass für das Bauwerk die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) einzuhalten sind. Doch auch hier geht Präzision vor Unverbindlichkeit. Eine Formulierung wie «gängige Normen» ist zu nebulös. Wichtig ist zum Beispiel die Norm SIA-118, die Fragen zu Garantiefristen und Mängeln genauer regelt.

Schallschutzanforderungen

Da Anforderungen des Schallschutzes regelmässig für Zündstoff sorgen, ist auch hier Klarheit geboten. Der Käufer muss zum Beispiel nachfragen, ob punkto Schallschutz die Mindest- oder die erhöhten Anforderungen versprochen sind.

Wer dann nach dem Einzug vor lauter Wohnlärm seiner Nachbarn nicht mehr ruhig schlafen kann, hat dies nicht zuletzt einer allzu schmalen Vertragsbasis zu «verdanken».

Rahmen fürs Baubudget

Weil heute die meisten Käufer Wert auf freie Auswahl beim Innenausbau legen, braucht es auch dazu klare Spielregeln. Wenn zum Beispiel jemand eine andere Küche als die der Standardausführung wünscht, wird man ohne klare Budgetgrundlage nicht über Mehr- und Minderpreise verhandeln können.

Die Gretchenfrage lautet immer: Wie viel muss jemand als Mehrpreis zahlen, wenn er seine Küche oder die Badzimmerausstattung selbst bestimmen und abweichende Produkte wählen will?

Gute Karten haben Sie dann, wenn alle Budgetpositionen in den schriftlichen Unterlagen ausführlich aufgeführt sind. Die angegebenen Budgets müssen aber realistisch sein. Sieht der Verkäufer zum Beispiel für die Küche 15'000 bis 20'000 Franken vor, sind die Ansprüche im gehobenem Segment kaum zu befriedigen.

Kaufvertrag