Checkliste zum Kaufvertrag

19.03.2020
  • Es sollte sich von selbst verstehen, muss aber dennoch immer wieder betont werden: Unterschreiben Sie keinen Vertrag, den Sie nicht selbst gelesen und verstanden haben. Wenden Sie sich bei Fragen an einen Anwalt oder an den zuständigen Notar.
  • Seien Sie auf der Hut bei möglichen Fussangeln: Wenn es zum Beispiel heisst, dass Ihnen der Schlüssel erst ausgehändigt wird, wenn Sie alle Ratenzahlungen und Sonderwünsche bezahlt haben: Damit hat der Verkäufer ein Druckmittel gegen Sie in der Hand.
  • Mündliche Versprechen klingen meist gut, sind im Nachhinein freilich nicht beweisbar. Vertrauen Sie deshalb nur dem, was in den Verträgen oder in anderen schriftlichen Unterlagen steht. Massgeblich ist immer der beurkundete Vertrag, aber nicht die unverbindlichen Verkaufsunterlagen.
  • Vergewissern Sie sich, dass ein fairer Zahlungsplan vereinbart ist: Wenn Sie schon im Voraus oder bei der Reservation 30 oder 40 Prozent anzahlen sollen, spielen Sie gewissermassen Bank für das Bauprojekt. Besser ist ein Zug-um-Zug-Geschäft: hier Geld, da Leistung des Unternehmers.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Zum Studium von Unterlagen und Vertrag sollten Sie mindestens zwei bis drei Wochen Zeit haben.
  • In den Kaufvertrag gehören vor allem: präzise Angaben von Preis, Terminen, genaue Bezeichnung der Liegenschaft, Zahlungsbedingungen/Fälligkeiten, Regelung von Steuern und Gebühren, Gewährleistung/Garantie, Sicherstellung einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer, Zustand bei der Übergabe, Verweis auf weitere Dokumente (als Teil des Vertrags).
  • Handelt es sich um Stockwerkeigentum, sind nebst dem Kaufvertrag Begründungsurkunde und Reglemente der Stockwerkeigentümergemeinschaft wichtig.

Kaufvertrag