Zutaten für ein gutes Vertragsmenu

19.03.2020

Ein erster entscheidender Punkt lässt sich in einem einfachen Satz zusammenfassen: Der Wohnungskäufer bzw. Bauherr muss sich die gewünschten Qualitäten im Voraus schriftlich und verbindlich zusichern lassen, und zwar im Vertrag und im Baubeschrieb als integrierter Vertragsbestandteil.

Klare Umschreibung

Das Bauwerk oder der Kaufgegenstand müssen klar umschrieben sein. Alles andere ist ein vermintes Gelände, auf dem Winkeladvokaten ihre rhetorischen Gefechte austragen können.

Umfassender Leistungsbeschrieb

Ein Käufer, der eine hohe Qualität wünscht, muss auf alle Details achten. Wenn man für eine Wohnung oder ein Haus ein Vermögen ausgibt und der Leistungsbeschrieb umfasst nicht mehr als eine halbe A4-Seite, sollten alle Alarmglocken läuten. Oder würden Sie etwa für einen teuren Sportwagen unterschreiben, wenn derart spärliche Informationen Grundlage des Geschäfts wären?

Was heisst «Steckdose» wirklich?

Sofern man es bei diesen Unterlagen mit bloss vagen Versprechungen bewenden lässt - wie zum Beispiel «im Wohnzimmer Steckdosen und Parkett» - kauft man buchstäblich die Katze im Sack.

Im Extremfall könnte man die genannte Formulierung schlicht und einfach so auslegen: Im Wohnzimmer begnügt man sich mit einer Einfach-Steckdose und speist den Käufer mit Billigparkett ab.

Konkrete Definitionen

Empfehlung: Für jedes Bauteil und jedes Element sollten entweder die konkret vorgesehenen Produkte oder die entsprechenden Budgetpositionen definiert sein. Dazu zählt etwa eine abschliessende Beschreibung sämtlicher Materialien und Apparate in der Küche.

Analog sind auch alle Elemente und das Niveau des Ausbaustandards für Nasszellen und Wohnräume zu bezeichnen (Wand- und Bodenbeläge). Weiter bedarf die Qualität der Fenster, von Türen, Storen, Geräten etc. einer präzisen Umschreibung.

Kaufvertrag