Kaufvertrag

19.03.2020

Als Immobilienkäufer ist man gut beraten, möglichst konkrete und detaillierte Verträge mit seinen Vertragspartnern auszuhandeln. Wobei es darauf ankommt, lesen Sie hier.

Von Jürg Zulliger

Das geflügelte Wort vom Kauf der «Katze im Sack» gibt es nicht umsonst, als Käufer oder Käuferin eines Eigenheims weiss man nicht ganz genau, was man am Ende bekommen wird.

Handelt es sich um einen Neubau, dreht sich ja alles um ein Projekt, das erst in den Köpfen von Architekten oder auf dem Papier existiert. Wir haben es also mit einem ganz anderen Vorgang zu tun, als wenn wir im Supermarkt irgendwelche Güter des täglichen Bedarfs vom Regal nehmen.

Der Vertrag entscheidet

Für einen Hauskäufer ist es deshalb entscheidend, seine Vertragspartner an möglichst konkrete und detaillierte Versprechen zu binden. Grundlage dafür sind sorgfältig formulierte Verträge, klar definierte Preise und Termine, aber auch Planunterlagen und ein ausführlicher Baubeschrieb. Wer sich solche Maximen bei Preis- und Kostenangaben nicht zu Herzen nimmt, darf sich im Nachhinein nicht über «Kostenexplosionen» wundern.

Sinnvolle Beratung

Im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines Hausbaus sind allfällige zusätzliche Honorare für Experten durchaus gerechtfertigt, etwa für den Beizug eines erfahrenen Anwalts, der sämtliche Vertragsunterlagen prüft - und zwar vor der Unterzeichnung! Auskunft und Beratung bieten auch die Notariate und Grundbuchämter.

Die Lebensweisheit «Drum prüfe, wer sich ewig bindet» sollte man gerade bei einem Hauskauf vor Augen haben und danach handeln. Wer allerdings blind für richtig und ausgewogen hält, was Schwarz auf Weiss schon vorgedruckt ist, wird in die eine oder andere Vertragsfalle stolpern.

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