Tipps für die Praxis

19.03.2020

Rechtlich gesehen sind Hauptmieter verpflichtet, Untermieter und Untermieterinnen der Verwaltung zu melden und deren Zustimmung einzuholen. Pavlo Stathakis vom Hauseigentümerverband Schweiz ergänzt: «Dazu gehört auch, die Konditionen der Untermiete offen zu legen.» Der Hauptmieter darf die Miete gemäss der Wohnfläche oder gemäss den benutzten Räumen auf die Untermieter verteilen. Das gilt analog für die Nebenkosten. Es ist aber nicht erlaubt, dass ein Hauptmieter mit der Untermiete noch einen Gewinn erwirtschaftet.

Der Hauseigentümer oder die Verwaltung kann Untermiete oder Wohnpartnerschaften aber nicht grundsätzlich verbieten. Mieterinnen und Mieter sind im Allgemeinen frei, wen sie als Gast, als regelmässigen Gast oder eben auch als Wohnpartner aufnehmen wollen.

Verteilschlüssel für Kosten

Ob Untermiete oder Mitmieterschaft: Die beteiligten Wohnpartner sollten sich über wichtige Fragen einigen. Zum Beispiel: Verteilung von Miete und Nebenkosten nach einem klaren Verteilschlüssel, Mitbenützung von gemeinschaftlichen Räumen oder Gartenanteil etc. Vorsicht: Wenn im Mietvertrag zur Untermiete nichts zu den Nebenkosten steht, sind sie inbegriffen. Man kann sie nur separat verrechnen, wenn sie im Vertrag aufgeführt sind.

Bei der Untermiete sollte sich der Hauptmieter überlegen, ob er nach üblichem Vorgehen ein Mietzinsdepot verlangen soll. Dies dient als Sicherheit für allfällige Schäden beim Auszug eines Mieters bzw. Untermieters.

Bewusst entscheiden

Man sollte sich bewusst entscheiden, ob im konkreten Einzelfall Mitmieterschaft oder Untermiete die klügere Wahl ist. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Auch bei der Untermiete, die unkompliziert zu sein scheint, müssen Formalitäten beachtetet werden. Beispiel: Wenn der Hauptmietvertrag gekündigt wird, muss der Hauptmieter auch die Untermiete kündigen. Und zwar wie üblich mit drei Monaten Kündigungsfrist. Eine Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen ist nur bei möblierten Zimmern zulässig.

Putzplan im Alltag

Fürs Zusammenleben auch wichtig sind eine Übereinkunft zu Putzplan oder einer gemeinsamen Haushaltkasse. Doch hier kann man eher nach gesundem Menschenverstand handeln - ohne gleich befürchten zu müssen, in Fallen des komplizierten Mietrechts zu tappen!

Passende Personen für die Untermiete findest du am schnellsten mit einem Inserat auf Homegate.