Sicheres Zünden von Feuerwerk am 1. August

23.06.2022

Der 1. August wird seit 1891 nach der Wiederentdeckung des Bundesbriefes als Nationalfeiertag der Schweiz gefeiert und ist seit 1994 schweizweit ein gesetzlicher, arbeitsfreier Tag. Beim Grillplausch oder bei Reden von Persönlichkeiten geniessen viele Menschen den Geburtstag der Eidgenossenschaft mit Lampions, Schweizer Flaggen und einem Feuerwerk. Wir zeigen dir, was du beim Abbrennen von Feuerwerk im privaten Rahmen aus sicherheitstechnischer Sicht beachten musst, damit die Festlichkeiten nicht in der Notaufnahme enden.

Aus der Statistik der SUVA geht hervor, dass sich jährlich mehr als 100 Personen durch durch ein Feuerwerk am 1. August so stark verletzen, dass sie einen Arzt aufsuchen müssen. Unfälle mit Kindern und Jugendlichen sind hier noch nicht einmal eingerechnet. Diese Zwischenfälle würden sich zu grossen Teilen verhindern lassen, denn die Gründe dafür sind meist unvorsichtiges und leichtfertiges Handeln. Es sollten also unbedingt einige Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden, um sich in vollen Zügen am Knallspass erheitern zu können.

Sicheres Zünden von Feuerwerk am 1. August
Feuerwerk zum 1. August in Basel beim Sandstein-Münster

Wie ist Feuerwerk in der Schweiz klassifiziert?

  • Kategorie F1 - Kleinstfeuerwerk (pyrotechnische Spielwaren)
    Böller in dieser Klasse sind für das Abbrennen in eingegrenzten Gebieten (einschliesslich Wohngebäuden) bestimmt und nur Personen über 12 Jahren dürfen diese erwerben. In diese Klasse fallen zum Beispiel Tischfeuerwerk, Gold- und Silberregen oder Wunderkerzen.
     
  • Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk (Feuerwerkskörper mit geringem Gefährdungspotenzial)
    In eingegrenzten Bereichen unter freiem Himmel darfst du dich an diesen Krachern erfreuen. Die Abgabe ist ausschliesslich an Personen über 16 Jahren gestattet, da zu dieser Art von Feuerwerk etwa römische Lichter, Sonnen, Bengalfeuer oder Fontänen gehören.
     
  • Kategorie F3 - Mittelfeuerwerk (Feuerwerk, das eine mittlere Gefahr darstellt)
    In weiten offenen Bereichen draussen ist es gestattet diesen Typ Heuler zu zünden. Der Verkauf ist überdies nur an Personen über 18 Jahren erlaubt. Volljährige Personen benötigen weder eine Ausbildung noch eine Bewilligung um beispielsweise grosse Raketen, Vulkane, Thunder oder Feuerwerksbatterien in die Luft zu jagen.
     
  • Kategorie F4 - Grossfeuerwerk (Feuerwerkskörper, von denen eine grosse Gefahr ausgeht)
    Diese Gattung Feuerwerk darf ausschliesslich durch Profis mit in einer Abbrandbewilligung und einem Erwerbschein nachgewiesenen Fachkenntnissen bezogen und verwendet werden. Sie ist deshalb der gewerblichen Nutzung vorbehalten. In diese Klasse gehören primär Batteriefeuerwerke, Grossfeuerwerke, sowie Zylinder- und Kugelbomben.
Sicheres Zünden von Feuerwerk am 1. August
Was gibt es Schöneres als ein geselliges Zusammensein am Nationalfeiertag?

Safety first: Unsere Sicherheitstipps im Umgang mit Pyrotechnik

Bei den öffentlichen 1. August Feiern der Gemeinden und Städte besteht meist nur ein sehr geringes Sicherheitsrisiko, da ein Aufgebot der hiesigen Feuerwehr und evtl. des Samaritervereins, sowie massive Absperrungen, sollte es zum Äussersten kommen, das Schlimmste verhindern und rasch erste Hilfe leisten können. Im privaten Bereich allerdings ist nicht immer eine geschulte Person anwesend. Deswegen ist es umso wichtiger folgende Verhaltensregeln zu befolgen:

  • An den Verkaufsständen solltest du dir die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper von den Verkäufer*innen genauestens erklären lassen und vor dem Abbrennen die Gebrauchsanleitung konsultieren, um sicher korrekt zu handeln.
     
  • Lagere Feuerwerk immer kühl und trocken. Böl­ler und Knal­lerb­sen sollten nicht in Ho­sen­ta­schen auf­be­wah­rt werden. Sie kön­nen sich durch Rei­bung leicht ent­zün­den und schwere Verletzungen hervorrufen.
     
  • Du solltest auf jeden Fall genügend Wasser bereitstellen, um im Notfall löschen zu können oder Verbrennungen zeitnah zu kühlen. Auch andere Löschmittel, wie Feuerlöscher oder Löschdecken solltest du in Griffnähe halten.
     
  • Je nachdem, wie gross dein Feuerwerkskörper ist, musst du einen Sicherheitsabstand von 50 bis 200 Metern zu Bauten, Feldern oder Wäldern einhalten. In unmittelbarer Nähe zu anderen Menschen ist es verboten Pyrotechnik zu zünden. Schiesse deine Raketen auch nie von einem Balkon oder durch ein Fenster ab.
     
  • Setze in der Nähe von Feuerwerk ein striktes Rauchverbot durch.
     
  • Schliesse am 1. August alle Türen, Fenster und Dachlukarnen zum Schutz vor fehlgeleiteten, unkontrollierten Krachern.
     
  • Feuerwerkskörper sollten genauso wie Feuerzeuge oder Streichhölzer von Kleinkindern ferngehalten werden. Erkläre den Sprösslingen für ihr Alter angemessen, wie mit Feuerwerkskörpern umgegangen werden sollte und lasse sie mit der Pyrotechnik nie alleine.
     
  • Wenn ein Böller nicht abbrennt, darfst du dich ihm frühestens nach zehn Minuten nähern und solltest ihn direkt mit Wasser überschütten. Nach einer Weile kannst du ihn entsorgen, damit nicht z.B. deine Nachbarskinder auf die Idee kommen den Schwärmer erneut zu entfachen, denn Nachzündversuche sind hochgradig gefährlich.
     
  • Raketen werden am besten aus einer ordentlich fixierten Flasche oder einem kippsicheren Rohr abgefeuert. Auf keinen Fall darf der Raketenstab direkt in den Erdboden gesteckt werden.
     
  • Zünde nie Feuerwerk aus der Hand. Wenn dieses vorzeitig explodiert hat dies schwerste Verbrennungen zur Folge.
     
  • Auf Eigenkreationen und Herumgebastel an der gekauften Pyrotechnik sollte auf jeden Fall verzichtet werden. Ebenfalls solltest du Feuerwerk nie öffnen, da dieses chemische Substanzen enthält, das äusserst empfindlich auf Reibung, Schläge oder Wärme reagiert und so zu gefährlichen Reaktionen und Explosionen führen kann.
     
  • Betrunkene Personen sollten nie und nimmer Feuerwerk abfackeln, da Alkohol im Blut schon bei geringen Mengen die Wahrnehmung beeinträchtigt und zu Leichtsinn führt.
     
  • Die Kantone erlassen bei starker Trockenheit oder anderen wichtigen Gründen Feuerverbote. Kläre unbedingt vor dem Einsatz des Feuerwerks ab, ob dieses an deinem Standort durch die Behörden gestattet ist.
    Diese schweizweite Übersicht des Bundes ist dazu dienlich.

Wichtig: Das Abbrennen von Lärm erzeugendem Feuerwerk ist nur am Nationalfeiertag, sowie in der Nacht darauf und in der Nacht zum Jahreswechsel erlaubt. Zu allen anderen Anlässen bedarf es einer behördlichen Bewilligung, wenn man auf Knallkörper zurückgreifen möchte.